rinnen und Bürger in dieser Volksanwaltschaft keine Ansprechstelle mehr für die Erledigung ihrer Sorgen sehen. Dort sollten wir eigentlich wieder hinkommen!
Das war ja auch vor 36 Jahren die Gründungsidee – damals auf Initiative der Freiheitlichen, das stimmt. Die Gründungsidee der Volksanwaltschaft war es, Bürgerinnen und Bürgern zu ihrem Recht zu verhelfen. Aber diese Volksanwaltschaft soll nicht nach dem Motto funktionieren: Hast du einen Opa, dann schick ihn nach Europa! (Heiterkeit bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Strache: Der Stadler! „Hast du einen Opa, schick ihn nach Europa“! Der Stadler-Opa!) Diese politischen Großväter und Großmütter sollen nicht in die Volksanwaltschaft verräumt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Da machen wir nicht mit. Kollege Strache kann sich noch so viele Zwischenrufe erlauben. An einem Tag, an dem einmal mehr ein Mandatar des BZÖ mittels Mandatsraub der Freiheitlichen Partei angehört (Abg. Strache: Warum hat der Stadler nicht angenommen? Weil er ein Jahr länger im EU-Parlament sitzen möchte!), sollte die freiheitliche Partei vielleicht in sich gehen und einmal überlegen, wie sie mit den demokratischen Institutionen dieses Hauses eigentlich umgeht und wie sie es mit diesen Charaktereigenschaften wie Ehre, Anstand und Treue, die sie sich so gern auf die Fahnen schreibt, in Zukunft hält. (Abg. Strache: Weil er Angst hat, dass er arbeitslos wird! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ. – Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.) Am heutigen Tag machen sie einmal mehr ausschließlich Parteipolitik, anstatt dem Recht der Wählerinnen und Wähler zum Durchbruch zu verhelfen. (Beifall beim BZÖ.)
12.07
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte. (Ruf bei der SPÖ: Das hätten Sie ruhig früher abdrehen können, Herr Präsident! Das wäre keine Schande gewesen! Mikros abdrehen für Grosz!)
12.07
Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit Juli 2013 beginnt die siebente Funktionsperiode der Volksanwaltschaft. Im Jahr 1977 wurde die Volksanwaltschaft als Hilfsorgan des Parlaments, des Hohen Hauses, gegründet und eingesetzt. Die Volksanwälte – das wurde heute schon erwähnt – können auf maximal zwei Perioden gewählt werden, also auf maximal zwölf Jahre.
Ich möchte mich namens unserer Fraktion bei den zwei scheidenden Volksanwälten bedanken. Kollegin Brinek bleibt ja weiterhin im Amt und wird dieses Amt weitere sechs Jahre ausführen.
Die zwei neuen Kollegen wurden auch schon angesprochen, Herr Kräuter und Herr Fichtenbauer. Auch gegen diese beiden Herren haben wir keinen Einspruch und werden sie auch, so wie es im Hauptausschuss vorgeschlagen wurde, wählen. Wir sind auch der Meinung, dass es jeder Partei, die das Vorschlagsrecht hat, zusteht, jene Personen für ein Amt zu nominieren, die sie für richtig hält. Da soll auch von außen nicht eingewirkt werden oder eine Person aus ideologischen oder anderen Gründen angezweifelt werden. (Beifall beim Team Stronach.)
Zur Volksanwaltschaft generell darf ich sagen, dass sie eine gute Einrichtung ist. Dort wird den Bürgern rasch und unbürokratisch geholfen. Die Österreicherinnen und Österreicher können sich kostenlos an die Volksanwaltschaft wenden. Rund 16 000 Bürgeranliegen bearbeitet die Volksanwaltschaft jährlich. Das zeigt einerseits auf, dass die Volksanwaltschaft gute Arbeit leistet, aber andererseits zeigt es auch einen Missstand in der Verwaltung auf.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das muss auch angesprochen werden. Die Verwaltungsreform ist immer in aller Munde. Leider geschieht nichts. Erst gestern war
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