Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 68

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Diesen Appell möchte ich heute aussprechen. Dazu stehen wir auch, das ist nichts, worüber man sich aufzuregen braucht.

Ein Satz noch zur Nominierung des Kollegen Fichtenbauer durch die FPÖ: Ich glaube, dass gerade Kollege Fichtenbauer als ausgebildeter Jurist, als Doktor der Juristerei, der meines Wissens über Jahrzehnte erfolgreich als Rechtsanwalt tätig war, allein durch seinen beruflichen Werdegang, aber auch durch seine Erfahrung, die er hier im Parlament und als Parlamentarier mit den Bürgern gemacht hat, für diese Funktion ge­eignet ist. Wenn ich diese Eignung in den Mittelpunkt stelle und nicht parteipolitische Interessen, wie das die Grünen tun, dann sehe ich nicht ein, warum man eine ableh­nende Haltung gegenüber Herrn Fichtenbauer einnehmen sollte. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich war selbst in diesem Hauptausschuss. Offensichtlich hat eine Krise ganz woanders stattgefunden, nämlich in der grünen Fraktion, denn im Hauptausschuss hat man von diesen Bedenken nichts gehört. Dieser Vorschlag wurde einstimmig beschlossen, die Grünen haben keinen Redebeitrag in diese Richtung gehalten. Es ist offensichtlich in­tern eine Klubkrise ausgebrochen, Herr Öllinger und wahrscheinlich auch Kollege Pilz werden bei Bundesparteiobfrau Glawischnig einen Riesenwirbel gemacht haben: Wir können doch nicht den bösen Fichtenbauer wählen.

Meine Damen und Herren von den Grünen, ich gebe Ihnen einen Rat: Das Schwingen der Nazi-Keule war nie besonders erfolgreich, das solltet ihr mittlerweile wissen. Es ist erst recht nicht erfolgreich (Zwischenruf des Abg. Brosz), wenn man die Nazi-Keule gegen eine Person schwingt, bei der das wirklich absolut unberechtigt ist und absolut keine sachliche Grundlage hat. Ich bin keiner, der die Freiheitliche Partei verteidigen will, aber was genug ist, ist genug. Herr Fichtenbauer ist eine tadellose Persönlichkeit. (Beifall bei BZÖ, ÖVP und FPÖ.)

Wir nehmen das Nominierungsrecht zur Kenntnis. Herr Fichtenbauer wird damit unser Vertrauen bekommen. Ich bin davon überzeugt, dass er das rechtfertigen wird, wie hof­fentlich auch Herr Kräuter. Da bin ich schon ein bisschen skeptischer, Kollege Grosz hat die Bedenken auch ausgeführt. Im Gegensatz zum Kollegen Fichtenbauer bin ich mir beim Kollegen Kräuter nicht sicher, ob nicht mehr die innerparteilichen Zustände in der Sozialdemokratie den Ausschlag für seine Nominierung gegeben haben als seine tatsächliche Eignung für das Amt des Volksanwaltes. (Abg. Grosz: Aber er kennt sich beim Fliegenfischen aus!)

Aber wie gesagt, das Nominierungsrecht ist so, man kann nur den Gesamtvorschlag annehmen oder ablehnen. (Ruf bei der SPÖ: Sie sollten sich schämen! – Abg. Grosz: Er kennt sich beim Fliegenfischen wenigstens aus!) Wir nehmen ihn an und hoffen, dass Kollege Kräuter seine Aufgaben erfolgreicher erfüllen wird, als er das als SPÖ-Bundesgeschäftsführer getan hat, denn dort musste er ja seinen Sessel räumen. (Bei­fall beim BZÖ.)

12.16


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. – Bitte.

 


12.16.45

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Werte Kollegen und Kolleginnen! Zunächst einmal ein herzliches Dankeschön an den scheidenden Volksanwalt Peter Kostelka und natürlich insbesondere an Terezija Stoisits. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.) Das ist ja noch nicht die letzte Sitzung, wir werden uns noch einmal bei allen bedanken.

Aber jetzt zur kommenden Wahl: Die Verfassung bestimmt, dass die drei stärksten Parteien die Volksanwältinnen und Volksanwälte nominieren. Das ist ein Gesetz, wie wir wissen, aus den siebziger Jahren. Damals hat es nur drei Parteien gegeben, da


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