Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 245

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Zu 2.:

Durch ein Redaktionsversehen sollte in mehreren Bestimmungen im Hochschülerin­nen- und Hochschülerschaftsgesetzes 1998 eine Beschwerde an das Bundesverwal­tungsgericht ermöglicht werden, obwohl das jeweilige Landesverwaltungsgericht zu­ständig ist. Dieses Versehen ist zu bereinigen.

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Ich ersuche, den Abänderungsantrag in der Diskussion zu berücksichtigen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

22.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Sie haben vollkommen recht, Frau Abgeordne­te. Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, er steht mit in Verhand­lung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.

 


22.58.14

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Kolleginnen und Kollegen! Nur der Korrektheit und der Form halber noch einmal: Durch die mit 1. Jänner 2014 in Kraft tretende Ver­waltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 wird auf Bundesebene ein Bundesverwaltungs­gericht und ein Bundesfinanzgericht sowie in jedem Bundesland ein Landesverwal­tungsgericht eingerichtet. Gleichzeitig werden unabhängige Verwaltungsbehörden auf­gelöst und ein zweistufiger Instanzenzug hin zu den Verwaltungsgerichten eingeführt.

Wir haben gewusst, dass es bei der Umstellung, die aufgrund dieses Beschlusses da­mals notwendig war, besonders in den Bereichen Bildung, Erziehung, aber auch im Bereich der Universitäten bei der Umsetzung der Reform der Gerichtsbarkeit durchaus Schwierigkeiten geben kann. Es war durchaus spannend für alle, wie ich meine, im Rahmen des Expertenhearings die unterschiedlichen Argumente zu den diversen Pro­blemstellungen zu hören. Besonders herausfordernd war die Autonomie der Akademi­schen Senate – der Minister hat das bereits im Detail ausgeführt. Es war dadurch eine sehr komplizierte Vorgangsweise notwendig, und das ist aus meiner Sicht im Unter­richtsbereich und im Wissenschaftsbereich sehr wohl hervorragend gelöst worden.

Kollegin Kuntzl hat bereits auf die Problematik der Fristen hingewiesen. Da wird man die Dinge beobachten und evaluieren. Insgesamt kann man zu diesen Gesetzen je­doch durchaus gratulieren. Ich meine, es ist ein guter Weg, wenn man insgesamt, wie wir alle gemeinsam beschlossen haben, die Verwaltungsgerichtsbarkeit auf neue Beine stellen will. Wir haben das auch in diesem Bereich gut gelöst. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

22.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Karls­böck. – Bitte.

 


23.00.08

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Frau Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren jetzt das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungs­gesetz, worüber eigentlich schon sehr viel gesagt worden ist. Berufungen in Studienför­derungsfragen werden in Zukunft vom Bundesverwaltungsgericht abgehandelt. (Präsi­dent Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Für mich ist das Stichwort bei diesem Gesetz aber die Studienförderung, Studienförde­rungsfragen, Zulassung und dergleichen. Herr Minister, es beginnt jetzt wieder die Zeit,


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