Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 251

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eignet sind, Klarheit ins Mietrecht zu bringen, sondern eher Fragen aufwerfen, die es bisher so nicht gibt.

Die Frage ist: Gibt es zivilrechtliche Ansprüche gegen Gemeinden von Einzelpersonen nach Ihrem Antrag? Die Frage ist: Gibt es mit der Aufschiebung der Räumungsklage einen Eingriff in Eigentumsrecht? (Abg. Öllinger: Dann hauen wir sie raus im Winter!) Das sind Fragen, die neu auftauchen. Ich glaube, wir tun gut daran, wenn wir Klarheit ins Mietrecht bringen, da sind wir dabei. Wir tun gut daran, wenn wir das Mietrecht wie­der lesbarer machen. Es kann nicht sein, dass in Österreich Mieter oder auch Vermie­ter ganze Legionen von Juristen beschäftigen müssen, um sich im Mietrecht auszu­kennen.

Wenn das auch Ihr Ziel ist, dann sind wir gemeinsam im Boot, und ich glaube, wir wer­den, wenn das Ihr Ziel ist, gemeinsam dieses Mietrecht lesbarer und verständlicher machen können. (Beifall bei der ÖVP. Zwischenruf des Abg. Öllinger.)

23.19


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Vock. – Bitte.

 


23.19.14

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Zunächst, Herr Kollege Öllinger, haben Sie ge­beten, diesen Antrag dem Justizausschuss zuzuweisen. Mietrecht wäre aber Sache des Bautenausschusses. Das heißt, Sie verzögern, vielleicht unabsichtlich, den Antrag, weil er im falschen Ausschuss landet. (Rufe bei der ÖVP: Stimmt nicht!)

Es trifft Sie aber kein Vorwurf: Der Bautenausschuss ist so wie Weihnachten, der tagt nur einmal im Jahr, und da weiß man gar nicht, dass diese Belange des Mietrechtsge­setzes dem Bautenausschuss zugehören.

Interessant ist, wenn der Kollege Schönegger sagt, dass die ÖVP hier ein Wahlkampf­thema hat. Ich kenne auch im Bautenausschuss keinen einzigen Antrag der ÖVP. (Zwi­schenruf des Abg. Mag. Schönegger.) Die Regierungsparteien haben das Thema zwar als Wahlkampfthema entdeckt, aber fundierte Anträge im Parlament sehe ich noch keine. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Kollege Öllinger, wenn ich mir zum Beispiel die Mindestsicherung anschaue, die ja die Ärmsten der Armen trifft, dann hat man damit rund 200 € pro Monat – bei Bedarf können die Länder diesen Betrag noch erhöhen – für Wohnraum. Das heißt, wenn man im Monat 200 € seinem Vermieter überweist, dann wird das mit der Delogierung schon sehr schwierig, vor allem wenn man den Betrag noch steigert, wenn der Wohnraum an­gemessen ist.

Das Nächste ist: Eine Delogierung dauert, wenn Sie sich das anschauen, zwischen neun Monaten und eineinhalb Jahren. Man wird nicht von heute auf morgen delogiert, sondern das ist ein sehr langer Zeitraum, der dem Mieter die Gelegenheit gibt, sich um ein günstigeres Objekt umzusehen. So eine Delogierung dauert wirklich sehr lange.

Ich sehe dabei ein anderes Problem. Das sehe ich in meiner Heimatgemeinde Mödling. Ungefähr 10 Prozent der Wohnungen sind leer stehend. Wenn man die Eigentümer fragt, warum sie die Wohnung lieber leer stehen lassen, als sie zu vermieten, dann kommt die Antwort: Ich habe Angst, dass ich einen Mieter bekomme, der dann die Mie­te nicht zahlt. Ich habe dann eineinhalb Jahre die Wohnung nicht mehr frei und muss vielleicht sogar die Kosten einer Verwüstung tragen, da meistens genau die Leute, die die Miete schuldig sind, dann die Wohnung nicht ordnungsgemäß verwenden, sondern diese als Mietnomaden halt leider auch verwüsten oder Teile daraus mitnehmen. Das heißt, der Vermieter hat somit nicht nur keine Mieteinnahmen, sondern muss auch noch die Wohnung teuer renovieren.

 


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