Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 31

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Es gibt auch in der FTI-Strategie des Bundes, die heute vielleicht noch einmal Thema wird, entsprechende Ziele.

Also es gibt genügend Anstöße für mich, das zu tun, und ich habe bereits damit begonnen. Ich hoffe, dass nicht mehr in dieser Legislaturperiode, aber in der nächsten, sei es unter meiner Leitung des Ressorts oder unter einer neuen Leitung, jedenfalls ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werden kann.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Grünewald.

 


Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Im intimen Wissenschaftsausschuss bleiben viele Antworten auf Fragen oft verborgen, vielleicht geht das heute besser. Wir haben vor eineinhalb Jahren genau über die Probleme der Bioethik gesprochen, wie man das öffentlich besser und transparenter diskutiert, unter anderem im Rahmen einer Enquete. Ihr Kabinettchef hat diesen Wunsch von mir folgendermaßen kom­mentiert: Herr Grünewald, wenn Sie mit uns über Ethik debattieren wollen, müssen wir auch über den Schwangerschaftsabbruch sprechen!

Sehen Sie eine Verbindung zwischen dieser Europarats-Konvention zur Bioethik und dem Schwangerschaftsabbruch?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Ich würde Zitate aus privaten Telefongesprächen nicht zur Grundlage von parlamen­tarischen Diskussionen machen. (Abg. Dr. Grünewald: Das war kein Telefonge­spräch!) – Bitte? (Abg. Dr. Grünewald: Es war kein Telefongespräch!) Welches Ge­spräch auch immer.

Ethische und bioethische Fragen sind ein Ganzes und unteilbar. Es muss jedem Menschen erlaubt sein, die Palette dieser Fragen zu erweitern, so wie es jedem auch erlaubt ist, zu sagen, diese oder jene Frage gehört nicht in diese Palette. Diese demokratische Diskussion muss erlaubt sein, und es muss erlaubt sein, Fragen, die für jemanden in diesen Bereich fallen, auch zu stellen.

Wir werden im Gesetz versuchen, wie ich schon gesagt habe, die Zersplitterung und auch die Lückenhaftigkeit, die derzeit in Österreich besteht, zu beheben. Welche Fragen dann dort traktiert werden, wird man sehen. Es soll ein umfassendes Gesetz werden, das die derzeitige Fragmentierung beendet.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Jury.

 


Abgeordneter Josef Jury (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sie haben sehr konkret diese Bioethik- oder Biomedizin-Konvention oder überhaupt Oviedo-Konvention angesprochen. Es freut mich, Ihre Aussage zu hören, dass doch jeder Mensch noch selbst entscheiden kann, wie er persönlich vorgehen mag.

Meine konkrete Frage zielt ab auf die Präimplantationsdiagnostik, die ein Teil der Biomedizin ist. Gibt es schon konkrete Maßnahmen oder gibt es Verhandlungen mit dem Deutschen Bundestag, diese Präimplantationsdiagnostik in Österreich einzu­führen, die ja in Deutschland schon üblich ist?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Also Konkretes weiß ich nicht, ich weiß nur, dass die Frage immer wieder diskutiert wird. Wir hatten dazu auch einmal eine Enquete im Klub der ÖVP mit hochrangigen Experten aus dem In- und Ausland. Das heißt, das Problembewusstsein ist hoch, und


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