Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 53

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2. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (2141 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, BGBl. I Nr. 105/2008 geändert wird (2254 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (2243 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit (Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz – G-ZG) erlassen wird sowie das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Allgemeine Sozial­versicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsge­setz, das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz, das Arbeitslosenversiche­rungs­gesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Heeresversorgungs­gesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Familienlastenausgleichs­gesetz 1967, das Gesundheitsqualitätsgesetz, das Ärztegesetz 1998, das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH, das Privatkranken­anstalten-Finanzierungsfondsgesetz und das Bundesgesetz über die Doku­mentation im Gesundheitswesen geändert werden (Gesundheitsreform­gesetz 2013) (2255 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zu den Punkten 1 bis 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck zu Wort. – Bitte.

 


10.50.10

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Herr Minister, Sie werden wahrscheinlich Ihr Statement heute wieder damit beginnen, dass das ein guter Tag für Österreich sei. Ich möchte beginnen, indem ich Ihnen sage, dass in Österreich ein guter Tag mit einem herzlichen „Grüß Gott!“ beginnt. Ich sage das deswegen, weil mir zu Ohren gekommen ist, dass in Ihrem Ministerium dieser Gruß unerwünscht ist, dass es in den Gängen eine Anweisung gibt, dass es in der Früh nicht „Grüß Gott!“ zu heißen hat, sondern „Guten Tag!“. (Ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei Abgeordneten der SPÖ.) Das möchte ich sagen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn in einem Land wie Österreich ein Bundesminister solche Gebräuche in seinem Ministerium hat, dann wird es auch sicher in einem gottgefälligen Land wie Tirol die Menschen interessieren, wir ihr Minister hier in Wien mit ihren Gebräuchen umgeht.

Zur Gesundheitsreform: Die Gesundheitsreform wurde schon medial angekündigt als großer Meilenstein in einer Verwaltungsreform, als großer Meilenstein in der Gesetz­gebung aus dem Bereich Ihres Ministeriums. In Wirklichkeit, bei näherer Betrachtung, ist die Gesundheitsreform nichts anderes als eine gescheiterte Verwaltungsreform und ein Belastungspaket für die Patienten. (Beifall bei der FPÖ.)

Im Vorfeld hat es eine Prüfung Ihres Gesetzentwurfes durch den Rechnungshof gegeben, und so etwas ist uns eigentlich noch nicht untergekommen, dass der Rech­nungshof, der wirklich nicht parteiisch agiert, ein Gesetz dermaßen zerlegt und ana­lysiert hat, dass kein gutes Haar mehr daran geblieben ist.

 


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