Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 95

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Beispiel an den Entfall der Schiedsgerichtskommissionen und die Übertragung der Aufgaben an das Bundesverwaltungsgericht, an die Auflösung der Heilmittelkom­mis­sion und an die Übertragung des Berufungsrechts an das Bundesver­waltungs­gericht.

Ebenso neu ist die Besetzung des Senates durch einen Vorsitzenden und vier Laienrichter, bestehend aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern, wobei ein Vorschlag der Bundesarbeiterkammer und der Wirtschaftskammer Österreich diesbezüglich möglich ist.

Geschätztes Hohes Haus! Mit diesem Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz für den Bereich des Bundesministeriums für Gesundheit werden nunmehr die Anpas­sungen an eine moderne und einfachere Verwaltungsgerichtsbarkeit im Gesundheits­bereich umgesetzt. Für mich ist es wichtig, hervorzuheben, dass der sozialpartner­schaftliche Aspekt, das sozialpartnerschaftliche Mitwirken auch bei der Rechtsent­scheidung durch Experten seitens der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sprich: Beisitz- oder Laienrichter, sichergestellt ist.

Geschätzte Damen und Herren! Es gibt diesbezüglich auch noch einige Anträge. Es geht darum, dass wir die Arzneimittelversorgung im ländlichen Bereich auf hohem Niveau sicherstellen wollen. Dadurch ist gerade in der Steiermark die Zusammen­legung von Gemeinden quasi herausgefordert oder in Bewegung gesetzt worden. Für uns ist es wichtig, dass ein hohes Niveau an Arzneimittelversorgung und an ärztlicher und medizinischer Versorgung im ländlichen Bereich gewährleistet wird. Diesbezüglich wird auch Kollegin Höllerer noch einen Abänderungsantrag einbringen.

Für uns ist es wichtig, dass für die Zukunft sichergestellt wird, dass der ländliche Raum medizinisch und arzneimittelmäßig bestmöglich versorgt wird. Bei diesem Vorhaben müssen wir etwas über den Tellerrand schauen, in die Zukunft blicken und Verände­rungen zulassen.

Ich stelle daher den folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Sicherstellung und Ausbau der Arzneimittelversorgung im ländlichen Raum

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, mit den Interessensvertretungen der betroffenen Berufsgruppen und dem Hauptverband der österreichischen Sozialver­sicherungsträger in Gespräche einzutreten, um neue Modelle zur Sicherstellung und zum Ausbau der ärztlichen Versorgung sowie der Arzneimittelversorgung im ländlichen Raum zu erarbeiten, mit dem Ziel eine qualitativ hochwertige und kontinuierliche Ver­sorgung für die Zukunft nachhaltig sicherzustellen, sowie entsprechende Regierungs­vorlagen bis spätestens Ende 2015 dem Nationalrat zur Beschlussfassung zuzuleiten.“

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Geschätzte Damen und Herren, da heute ein Misstrauensantrag gestellt wurde, möchte ich noch unserem Bundesminister Stöger recht herzlich gratulieren und ihm für seine wirklich sehr gute Arbeit für die Gesundheit, für die Menschen in diesem Land, in Österreich, in Niederösterreich, weiterhin viel Erfolg wünschen.

 


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