Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 98

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Notfall per Fax melden kann? Ich kann also nicht einmal anrufen, wenn wirklich etwas passiert.

Die nächste Frage ist: Selbst wenn ich es schaffe, ein Fax abzuschicken, käme vielleicht ein, zwei Stunden später eine Einsatztruppe, oder auch nicht. Ich habe keine Ahnung. – So geht das nicht! Da geht es um Leben und Tod, da zählt jede Minute, da können wir nicht warten, ob ein Fax vielleicht gelesen wird oder nicht.

Hinzu kommt: Wenn jemand ohnmächtig wird, wenn ihm schwindelig wird, schafft er es dann, ein Fax abzuschicken? Also bitte, ich möchte in Gebärdensprache sagen, worum es geht. Ich möchte das ganz klar artikulieren können und habe ein Recht darauf, zu kommunizieren. Alle Menschen haben das Recht, auf ihre Art und Weise zu kommu­nizieren, so wie sie es brauchen. (Beifall bei den Grünen.)

Ich möchte Ihnen noch eine Situation, ein Beispiel erzählen. Ein Arzt, der sich wirklich bemüht hat und sich wirklich Zeit genommen hat, schreibt die Frage auf: Nehmen Sie ein blutverdünnendes Mittel. – Er hat aber kein Fragezeichen dazugemacht und die betreffende Person hat gedacht: Na gut, ich soll das also einnehmen – und sie hat dieses blutverdünnende Mittel fleißig eingenommen. Solch ein Missverständnis sollte und darf nicht passieren!

Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, machen wir bitte keine Rückschritte, sondern gehen wir in Richtung der UN-Konvention!

Herr Minister Stöger, Sie sind auch zuständig! Es ist nicht nur die Aufgabe des Herrn Sozialministers Hundstorfer, sondern auch Ihre, Barrierefreiheit in den Bereichen, in denen es notwendig ist, zu gewährleisten.

Barrierefreiheit und Kommunikation im Gesundheitsbereich: Jeder Mensch hat das Recht darauf, und wir haben die Verpflichtung, das zu gewährleisten. Diskutieren wir nicht mehr darüber, machen wir es möglich! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.12


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

13.13.01

 


Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Bei diesem Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpas­sungsgesetz, das wir auch für den Gesundheitsbereich durchführen müssen, geht es um eine Änderung des Instanzenzuges. Prinzipiell geht es aber auch um Rechts­sicherheit, um eine unabhängige Gestaltung. Sie war bis jetzt unabhängig, sie wird jetzt anders gestaltet.

Erlauben Sie mir, einen Blick auf das Recht in der Medizin zu werfen! Wozu brauchen wir überhaupt diese ganzen Kommissionen und Instanzenzüge? Meistens, um Ord­nung zu schaffen oder um Sicherheit für Patienten herzustellen.

Auch wenn über 2,7 Millionen Spitalspatienten pro Jahr betreut werden und über 100 Millionen Arzt-Patienten-Kontakte stattfinden, kann immer etwas passieren. Auch die Zulassung von Medikamenten ist ein hochkomplexes Thema. Auch die disziplinar­rechtlichen Angelegenheiten, die Ärzte, aber andere Gesundheitsberufe betreffen, sind hochkompliziert, das muss sehr sachgerecht durchgeführt werden.

Auf der einen Seite gibt es Patientenrechte, auf der anderen Seite gibt es auch die Rechte der Betroffenen. Das wichtigste Patientenrecht, Herr Minister, ist eben, gute Mitarbeiter, gute Ärzte, gute Schwestern, gute Psychologen zur Verfügung zu haben. Das muss der oberste Punkt sein, denn jedes Gesetz oder jede Kommission kommt ja immer erst nachher.

 


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