Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 99

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Es ist auch wichtig – da möchte ich den Bogen zur jetzigen Gesundheitsreform spannen –, dass derjenige, der etwas kann, das auch macht. Es ist nicht sinnvoll, wenn in Österreich jedes Spital eine Bauchspeicheldrüse operiert, sondern das sollte vielleicht dem AKH vorbehalten bleiben. Es ist auch nicht sinnvoll, dass jeder, der sich einbildet, Brustkrebs zu operieren, Brustkrebs operiert. Daher muss in der Gesund­heits­versorgung durch Recht und Verordnungen sichergestellt werden, dass nur derjenige etwas macht, der auch dafür qualifiziert ist.

Da darf man aber nicht über das Ziel hinausschießen. Es gibt amerikanische Studien, die zeigen, dass da geschummelt wird. Da werden dann die besonders leichten Fälle ins Netz gestellt, um zu zeigen, wie gut man ist.

Im Grunde geht es auch nicht nur darum, ob jemand die notwendige Ausbildung hat, sondern auch darum, ob er auch die Zeit hat. Was mir Sorgen macht, ist die sehr hohe Burn-out-Rate in Österreich. Was mir Sorgen macht, ist, dass viele Frauen sagen, sie können Beruf und Familie im Gesundheitswesen nicht vereinbaren, weil sie praktisch ständig eine sehr hohe Zahl von Überstunden leisten müssen. Irgendwann muss sich jeder erholen. Wenn die Studien stimmen, die besagen, dass jemand, der 36 Stunden am Stück arbeitet, die gleiche Reaktionszeit hat wie jemand, der unter Alkohol steht, dann muss man sagen, das ist weder für den Patienten, noch für den Betroffenen, der da arbeitet, fair.

Wir haben zwar rechtlich ein großes Stück geschaffen, aber wir müssen es mit Leben erfüllen, denn das beste Gesetz nützt nichts, wenn derjenige, der es anzuwenden hat – nämlich Arzt und Schwester –, erstens nicht die notwendige Qualifikation oder Aus­bildung hat und zweitens auch nicht die Zeit hat, den Patienten richtig zu betreuen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.16


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Spadiut zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.16.45

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Unser Antrag zur Reform des Schularztwesens basiert auf einem Rechnungs­hofbericht. Der Rechnungshof hat festgestellt, dass es Doppelgleisigkeiten bei den Kompetenzen zwischen Gesundheitsministerium und Unterrichtsministerium gibt, die auszuräumen wären. Der Bund ist weiter für die Schulärzte der Bundesschulen zustän­dig, für die Schulärzte an Pflichtschulen sind das Land und die Gemeinden als Schul­erhalter zuständig. Das führt zu einer starken Inhomogenität des schulärztlichen Dienstes in seiner Gesamtheit. Zur Steigerung der Effizienz dieses schulärztlichen Dienstes wäre die strikte Trennung zwischen Schulgesundheitspflege und Gesund­heitsvorsorge aufzuheben.

Die Schulärzte führen jährlich eine Reihe von Untersuchungen durch. Dabei werden allgemeine Daten wie Größe, Alter und Gewicht des jeweiligen Schülers, aber auch Angaben über Allergien, über das Sehvermögen, über die Zähne, über Hals-, Nasen-, Ohrenerkrankungen, Atemwegserkrankungen und Haltungsschäden aufgenommen. Dies wird alles in Gesundheitsblättern vermerkt, aber damit ist es schon erledigt, denn diese werden weder elektronisch erfasst, noch an das Bundesministerium für Gesundheit weitergeleitet. Diese Daten können dadurch auch nicht für Zwecke der Gesundheitspolitik ausgewertet werden. Dadurch gibt es keine Grundlagen für die Identifizierung von Risikogruppen oder Problemfeldern und man kann daraus keine Präventionsmaßnahmen ableiten.

 


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