Um die Effizienz und Sinnhaftigkeit dieser Untersuchungen zu steigern, haben wir diesen Antrag eingebracht, der vorsieht, einen derartigen Gesamtbericht zu erstellen und die gewonnenen Daten – anonymisiert natürlich – für gesundheitspolitische Auswertungen zu verwenden.
Wenn ich nach der Stimmung im Ausschuss gehe, wird dieser Antrag wieder abgelehnt. Ich bin trotzdem guten Mutes, dass diese Forderungen umgesetzt werden, da es sich ja doch um eine Empfehlung des Rechnungshofes handelt. (Beifall beim BZÖ.)
13.19
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.19
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Es gibt einen Antrag zum Verbot des Klonens von Tieren zur Lebensmittelerzeugung. Dazu ist Folgendes zu sagen: Seitens der Europäischen Kommission wird es noch heuer einen Verordnungsentwurf zu diesem Thema geben, es hat ja bereits im Vorjahr ein Konsultationsverfahren dazu stattgefunden. Österreich hat sich dabei mit unserem Minister sehr massiv dafür eingesetzt, alle Aspekte der Klontechnik zu beleuchten. Vor allem Fragen der Ethik und des Tierschutzes müssen in den künftigen Rechtsrahmen miteinfließen. Es wurde schon damals betont, dass es vor allem Regeln für das Klonen geben muss. Es muss Regeln für Klone und für Nachkommen von geklonten Tieren geben.
Wie das erreicht werden kann, ist relativ rasch erläutert. Minister Stöger hat damals schon gefordert, ein Rückverfolgungssystem für Reproduktionsmaterial, also für Samen, Eizellen und Embryonen einzurichten. Er fordert ein Rückverfolgungssystem für Klone und lebende Nachkommen und eine verpflichtende Kennzeichnung von Frischfleisch und Verarbeitungsprodukten von direkten Nachkommen von Klontieren. Wir fordern auch eine EU-weit einheitliche, freiwillige Kennzeichnung von Lebensmitteln, die klontechnikfrei sind.
Bei Rindern, meine Damen und Herren, wird eine Kennzeichnung am einfachsten sein, da es schon jetzt eine flächendeckende Einzeltierkennzeichnung gibt. Für alle anderen Tiere und Rassen hat unser Minister Stöger schon bei der ersten Stellungnahme gefordert, dass innerhalb von zwei Jahren zumindest eine Machbarkeitsstudie erstellt werden soll.
Da es, wie ich bereits eingangs gesagt habe, eine Verordnung der EU geben wird, ist der Antrag der Grünen beziehungsweise des Kollegen Pirklhuber daher schon weitgehend erfüllt und wird von uns keine Zustimmung erhalten. (Abg. Dr. Pirklhuber: Das stimmt eben nicht!)
Da wir unter diesem TOP auch das 1. Verwaltungsgerichtbarkeits-Anpassungsgesetz behandeln, stelle ich folgenden Antrag:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Rasinger, Kolleginnen und Kollegen zum 1. Verwaltungsgerichtbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Gesundheit
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
In Artikel 7 wird nach der Z 4 folgende Z 4a eingefügt:
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite