Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 112

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gebieten. Es ist nicht nachvollziehbar, dass in einem Fall das Land zuständig ist und im anderen Fall der Bund. Entsprechende Anträge der Opposition gibt es zuhauf.

Es gibt übrigens diesbezüglich auch ein Regierungspapier, das die Kollegin Haubner und ich abwechselnd im Unterrichtsausschuss einbringen, um die Regierung zu unterstützen. Das war damals eine Fünf-Parteien-Einigung im Verfassungsausschuss. Leider setzt die Regierung ihre eigenen Papiere in diesem Zusammenhang nicht um.

Um es zusammenzufassen: Es ist ganz klar, dass wir da Handlungsbedarf haben, und ich ersuche Sie wirklich dringend, sich diese Situation anzuschauen. Unsere Schulen haben ein Recht darauf, dass wir das in einen organisatorischen Rahmen stellen, der praktikabel ist. Als Zweites muss dann natürlich eine entsprechende Ausweitung der Planstellen für SchulärztInnen und SchulpsychologInnen folgen. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

13.48


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.48.10

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minis­ter! Ich möchte auf den Redebeitrag von Frau Kollegin Jarmer Bezug nehmen, und zwar aus dem einfachen Grund, dass ich finde, dass man mit Geschichten zwar schon irgendwie Politik machen kann, nur sollten die Geschichten auch stimmen und nachvollziehbar sein.

Frau Kollegin Jarmer hat uns mit sehr drastischen Gesten und sehr blumenreich wie immer erklärt, dass es im Notfall für gehörlose Menschen nur die Möglichkeit gibt, per Fax Hilfe zu rufen.

Wir haben uns das jetzt angeschaut, und auch ich persönlich habe es mir wirklich angeschaut, weil es mich interessiert hat und weil ich mir auch nicht vorstellen konnte, wie man im Notfall, wenn es brennt, wenn man die Rettung braucht, ein Fax abschickt.

Es gibt unter der Homepage „www.witaf.at“ – eine Vereinigung, die derzeit, glaube ich, im Bereich des Innenministeriums angesiedelt ist und die 1865 gegründet wurde – eine Faxnummer, das stimmt, aber auch eine Nummer für SMS und sonstige Notrufe.

Die Homepage weist auch aus, dass im Jahre 2011 diese Notrufnummer 235 Mal in Anspruch genommen wurde. Das heißt, diese Nummer ist etwas, was offensichtlich im Gehörlosenbereich durchaus bekannt ist und auch genutzt wird. Es gibt also nicht allein die Möglichkeit des Notrufes per Fax, sondern es gibt sehr wohl die Möglichkeit, per SMS zu kommunizieren.

Frau Kollegin Jarmer, wenn jemand in Ohnmacht fällt, ist es ganz egal, ob er hören kann, sprechen kann oder nicht. Dann ist er darauf angewiesen, dass jemand Zweiter in seiner Umgebung ist, der die Rettung oder sonst irgendjemanden verständigt. Das ist keinerlei Diskriminierung im Falle einer Gehörlosigkeit.

Auch die zweite Geschichte – mit der Frage des Blutverdünners – hat mich eigentlich geärgert. Es kann schon sein, dass ein Arzt im Zuge des schriftlichen Verkehrs kein Fragezeichen dazumacht. Es kann aber Ihre sehr drastisch geschilderte Darstellung, dass dieser Mensch dann einfach Blutverdünner genommen hat, weil er das als Rufzeichen und nicht als Fragezeichen verstanden hat, nur dann stimmen, wenn ihm ein anderer Arzt oder wer auch immer diese verschrieben hat. Wenn er nur die Frage gestellt bekommt, kann er sie nicht schlucken.

Ich bin also für blumenreiche Geschichten, aber sie sollten, wie gesagt, nachvoll­ziehbar sein und den Realitätstest bestehen.

 


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