Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 114

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Der Antrag betreffend Schulpsychologie und Schulärzte basiert auf einem Bericht des Rechnungshofes und ist, glaube ich, ein typischer Fall, bei dem dringendst eine Entflechtung des Kompetenzwirrwarrs geschehen muss. Sie, Herr Bundesminister, setzen sich ja stark für Kinder- und Jugendgesundheit ein, aber wir haben nicht einmal richtige Daten, die erfasst und die nachvollziehbar sind, gerade was die Schul­gesundheit anlangt. Wir machen Ernährungsprogramme, Bewegungsprogramme und so weiter, aber es wird nirgends richtig erfasst. Wir haben auch sehr viele Doppel­gleisigkeiten, und das muss endlich beseitigt werden. Das wäre zum Beispiel auch ein Teil einer Gesundheitsreform, aber das ist eben sehr, sehr schwierig, da müssen alle zusammenhelfen, da braucht man vielleicht auch die Unterstützung der Opposition, und daher lässt man es einfach.

Zum anderen Antrag betreffend Barrierefreiheit brauche ich nicht mehr viel zu sagen. Ich glaube, der Antrag ist in seiner Begründung sehr klar. Wir haben das UN-Über­einkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen aus dem Jahr 2008 ratifiziert, aber nur zu ratifizieren, also nur zu unterschreiben, ist zu wenig. Wir müssen auch dementsprechend handeln.

Es ist wirklich nicht einzusehen, dass jene, die sich sehr schwer tun, mit der Gesell­schaft, mit Personen zu kommunizieren, letztendlich mit einem bürokratischen Hürden­lauf konfrontiert sind, denn sie wissen nicht genau, welche Stelle Maßnahmen und Mittel, auch technische Hilfsmittel, zur Verfügung stellen kann. Einmal sind es die Sozialversicherungsträger, einmal sind es die Krankenkassen, einmal sind es die Pen­sionskassen, und so weiter. Dieses Splitting in der Finanzierung ist menschenun­würdig, muss ich sagen.

Außerdem sind viele Menschen mit Behinderung, die Anspruch auf solche Hilfsmittel haben, wiederum auf Spenden angewiesen. Sie sind Bittsteller, und wenn sie den besten Zugang zu einer Spendenorganisation haben, dann bekommen sie vielleicht etwas, aber dann werden sie noch vorgeführt, und es wird gesagt: Wir haben diese Person unterstützt. – Das kann es nicht sein. Es muss einen Rechtsanspruch geben. Kommunikation ist ein Menschenrecht, und es muss die volle und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben ermöglicht werden.

Wenn Sie heute diesen Antrag abdrehen, indem sie ihn ablehnen, muss ich ehrlich sagen: Es ist mir nicht verständlich. Sie hätten zumindest eine Absichtserklärung abgeben können, in einem vielleicht etwas windelweichen Entschließungsantrag, aber zumindest so, dass klar wird, dass Ihnen das wichtig ist und dass Sie rasch an die Umsetzung gehen wollen. (Beifall beim BZÖ.)

13.56


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Riemer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.56.36

Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Frau Mag. Jarmer hat heute, glaube ich, schon etwas in die Herzen hinein­gebracht. Ob das jetzt ganz korrekt war oder nicht, aber das Problem besteht. Frau Haubner hat auf ähnliche Themen verwiesen.

Angesichts der vorhin erwähnten UN-Konvention aus 2008 möchte ich mich hauptsächlich auf den Antrag von Herrn Kollegen Spadiut und Frau Abgeordneter Haubner beziehen. Da geht es wirklich um Kommunikation, um Hilfsmittel für Men­schen mit sprachlicher Beeinträchtigung. Da wird auch die Krankheit ALS genannt. Jetzt wird jeder sagen, na gut, das kann man ja ablehnen – ALS, wer hat nicht irgendetwas?

 


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