Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 150

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Umverteilung gäbe, um auch die Frauen entsprechend zu bezahlen –, und das geht bis zu den Kindergartenhelferinnen – wenn wir schon über die Rahmenbedingungen reden, dann muss man auch dorthin schauen, wo Frauen arbeiten und Frauen sehr, sehr schlecht verdienen –, und dreht sich um den ganzen Bereich Handel, wie wir wissen, und so weiter und so fort. Das zeigt der Bericht gut auf. Das ist ein Punkt, dem wir uns intensiv widmen müssen.

Ich glaube, dass die Forderung, dass die Sozialpartner immer verhandeln sollten, zu wenig weit geht. Sie kennen unsere Forderung, dass es einen gesetzlichen Mindest­lohn braucht. Dieser würde nämlich auch vermeiden, dass es von verhandelnden – meistens Männern, die vielleicht nicht immer die Interessen der Frauen, um die es da geht, mitvertreten –, also von verhandelnden Sozialpartnern abhängig ist, ob es zu einem entsprechenden Mindestlohn kommt oder nicht. Deswegen noch einmal meine Forderung beziehungsweise meine Bitte, Herr Minister – und diese Bitte gilt auch immer der Frauenministerin –, einen gesetzlichen Mindestlohn zu unterstützen.

Ich sehe, dass die Lampe am Rednerpult schon blinkt, möchte aber eine weitere Geschichte schon noch festhalten: Im Regierungsprogramm sind Sie übereinge­kommen, dass die Anteile der geschlechtsspezifisch zuordenbaren Mittel in der Arbeits­marktpolitik 50 : 50 sein müssen. Das heißt, es müssen gleich viel finanzielle Mittel für Männer und Frauen in der aktiven Arbeitsmarktpolitik verwendet werden. Das geschieht in den letzten Jahren leider nicht; wir haben uns das ausgerechnet.

2008 war das nicht der Fall; in den Jahren 2009, 2010, 2011 waren es immer nur 48,8 Prozent, die den Frauen gewidmet waren. Das macht aber wirklich viel aus; ich habe es mir gerade ausgerechnet. Das sind 11,16 Millionen €, die Frauen, was jetzt die aktive Arbeitsmarktpolitik anlangt, weniger bekommen beziehungsweise was Frauen­projekten weniger gewidmet ist.

Das halte ich für einen Missstand, und ich bitte Sie, darauf zu schauen, dass das künftig nicht so ist. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Huainigg zu Wort. – Bitte.

 


16.05.16

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Im Sozialbericht ist unter anderem der Kündigungsschutz angeführt, der in seiner alten Form vor einem Jahr aufgehoben wurde. Es gibt den Kündigungsschutz nicht mehr; das war auch ein Anliegen von mir.

Das ist eine wichtige Maßnahme, denn der Kündigungsschutz wurde zum Hemmschuh für Neuanstellungen von Menschen mit Behinderungen. Da gab es einfach zu viele Vorurteile und Bedenken: Wenn es nicht funktioniert mit einer Anstellung, was passiert dann? Dann kann ich den behinderten Menschen nicht mehr loswerden!, das waren die Bedenken.

Deshalb gibt es jetzt eine neue Regelung, wonach der Kündigungsschutz bei Neuan­stellungen erst nach vier Jahren einsetzt. Es gibt also eine vierjährige Probezeit, in der man sich kennenlernt und von der Leistung her auch einschätzen kann. – Das sollte mehr publik werden!

Unternehmer, die behinderte Menschen beschäftigt haben, wie Siemens oder BauMax, sind auch davon überzeugt, dass das wertvolle Mitarbeiter sind, und sie stellen auch wieder neue behinderte Menschen ein. Ich kann dazu nur ermuntern und aufrufen.

 


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