Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 169

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Punkt zwei: Das ist der Restbetrag, wobei wir schon öfters vom Rechnungshof aufgefordert worden sind, das Geld herauszuholen und mit dem Geld etwas zu machen. – Jetzt machen wir etwas, und wir haben auch die SVA gefunden, die von sich aus bereit ist, das aus ihren Rücklagen zu verdoppeln und jenen Menschen zu helfen, die Einzelunternehmer sind und in großen Schwierigkeiten sind. Wenn das Ihre Antwort an diese Menschen ist – Sie sind ja selbst so einer –, dann kann ich nur sagen: Bitte sagen Sie nicht mehr, dass Sie den kleinen Mann vertreten! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.11


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


17.11.16

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das mit dem kleinen Mann und mit der kleinen Frau ist so eine Sache. Es ist ein Unterschied, ob jemand unselbständig erwerbstätig und Chef in einem Konzern ist oder ob jemand selbständig erwerbstätig ist und allein oder mit zwei oder drei Mitarbeitern arbeitet. Das ist eben ein Unterschied!

Kollegin Oberhauser hat das irgendwie auf den Punkt gebracht, dass jene Leute, die allein selbständig sind, eher in einem Bereich sind, wo das verschränkt wird mit unselbständig Erwerbstätigen. Bei diesen Maßnahmen beim Sozialversicherungs-Änderungsgesetz geht es sozusagen um jenen Topf, den wir seinerzeit bei der Pensionsreform 2003 als Härteausgleich geschaffen haben, um Härtefälle durch die Pensionsreform abzufedern. Aber solche Härtefälle gab es ja anscheinend gar nicht, Herr Bundesminister, wenn noch 760 000 € übriggeblieben sind. Tatsache ist, dass die letzte Zuwendung im Jahr 2010 ausgezahlt worden ist und die letzte Antragsfrist mit dem Jahr 2009 geendet hat.

Jetzt liegt dieses Geld sozusagen frei. Entweder man gibt es dem Finanzministerium zurück oder, was mir lieber ist, es wird für soziale Zwecke verwendet. Es bleibt in der Handhabe des Sozialministeriums, und man gibt dieses Geld dann auch für die Schaffung einer Überbrückungshilfe als Beitragszuschuss für Kleinstunternehmer in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen aus. Das sind jene Selbständige, die es nicht so leicht haben. (Beifall beim BZÖ.)

Und wenn die Sozialversicherungsanstalt dieses Geld auch noch verdoppelt, so ist das sinnvoll angelegt. Das ist auch eine Empfehlung des Rechnungshofes, und in diesem Fall ist es eine sinnvolle Verwendung. Das ist einmal das Positive bei diesem Sozial­versicherungs-Änderungsgesetz. Auch die anderen Dinge mit der Anpassung von sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften mit Kindschafts- und Namensrecht und so weiter sind alle positiv zu bewerten.

Aber beim Pensionsrecht, da muss ich schon eines zu den bevorstehenden Aufhebun­gen der Parallelrechnung nach Jahrgängen, der gestaffelten Begünstigung, der Abschlagsregelung und so weiter sagen: Die Parallelrechnung ist seinerzeit gemacht worden aus lauter großer Sorge vonseiten der Gewerkschaft, damit da nicht Leute zu viel draufzahlen, denn eine Stichtagsregelung wäre immer besser gewesen als diese Parallelrechnung. Jetzt kommt jeder drauf, dass wir sie einfach aufheben. (Beifall beim BZÖ.)

Es ist auch okay, dass wir sie aufheben, das ist in Ordnung. Aber eines hat man nicht gemacht: Jetzt kommen jene Jahrgänge, die im heurigen Jahr über die Hackler­regelung sozusagen noch mit 540 Beitragsmonaten mit dem 60. Lebensjahr in Pension gehen können. Das ist jetzt noch möglich. Aber jemand, der im nächsten Jahr diese


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