Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 168

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Gewerbeberechtigung ruhend gemeldet oder eine Unterbrechung ihrer Erwerbstätigkeit bekanntgegeben.

Bisher mussten ja Unternehmerinnen während des Wochengeldes, also im Regelfall acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt ihres Kindes, Beiträge an die Sozialversicherungsanstalt zahlen, obwohl sie meist keinerlei Einnahmen in ihrem Unternehmen hatten. Für viele Unternehmerinnen war diese Regelung existenz­bedrohend.

Weiters werden Unternehmerinnen von der Beitragspflicht zur Sozialversicherung befreit, wenn sie während des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld nur geringfügig er­werbs­tätig sind.

Ein weiterer Punkt ist, wir ermöglichen den Jungunternehmen eine zinsenfreie Raten­zahlung von Beitragsnachzahlungen. Betroffene Jungunternehmer haben jetzt die Möglichkeit, Nachzahlungen in zwölf gleichen Raten innerhalb von drei Jahren zu begleichen. Und das, wie gesagt, zinsenfrei.

Wir schaffen einen Überbrückungshilfefonds bei der SVA. Der Zweck dieses Fonds ist ein zeitlich begrenzter Beitragszuschuss, vor allem für Kleinstunternehmer in Härtefällen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gesamt gesehen ist es ein sehr gutes Änderungsgesetz. Ich bedanke mich vorweg bei allen Abgeordneten, die dieser Änderung zustimmen, ist doch dieses Unternehmen-Paket ein Meilenstein, gerade für kleine Selbständige in Österreich. Danke! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Matznetter.)

17.08


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte.

 


17.08.49

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Mit dieser Novelle wird auch in die Frage des Pensionskontos ein Mehr an Praktikabilität hineingebracht. Wir führen ein sogenanntes Widerspruchsverfahren ein, um den Menschen noch mehr Gelegenheit zu geben, besser zu ihrer Rechts­sicher­heit betreffend ihre Kontoerstgutschrift zu kommen.

Wir machen auch etwas, das noch niemand erwähnt hat, aber auch ein Stück mehr Gerechtigkeit bedeutet, nämlich: Wir lassen die aktiven Vertragsbediensteten der Länder, wenn sie in Pension gehen, in Zukunft krankenversichert bei der BVA und bei den KFAs, weil ich glaube, dass die beiden Versicherungszweige das, was sie während der Aktivzeit von diesen Personen einnehmen, dann auch in der Pensionszeit verkraften können. Und es ist eine gewisse Entlastung der Gebietskrankenkassen.

Ich danke auch dafür, dass das so über die Bühne geht.

Ich habe nur eine Frage an die Freiheitlichen: Sie sagen immer, Sie setzen sich für die kleinen Leute ein – angeblich! Aber, Herr Abgeordneter, mit dieser Argumentation sind Sie massiv gegen die kleinen Leute. Denn zu dem, was Sie hier kritisieren, dass wir jetzt diesen sogenannten Rücklagentopf – wir reden von 700 000 € – nicht für Behinderte verwenden, sondern für die EPUs verwenden, darf ich Ihnen einmal ein bisschen etwas erklären.

Es ist eine Rücklage, die unter Ihrer Regierungsbeteiligung gebildet wurde. Damals gab es massive Probleme, deshalb hat man das mit der Pensionsreform 2004 ge­macht. – Punkt eins.

 


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