Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 170

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Beitragszeiten erreicht, der kann erst nach einem Sprung von zwei Jahren in Pension gehen. Das ist die Problematik dabei. Das hat man eigentlich nicht abgeschafft. Das hätte man auch machen können in diesem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz.

Bei den Frauen versucht man bei Langzeitversichertenpensionen – also die Hacklerinnen –, wenn diese erst später in Anspruch genommen werden, dass sie keine Nachteile erleiden. Das muss für die Männer genauso gelten! Wenn jemand 540 Beitragsmonate erreicht, egal, in welchem Jahr in der Übergangszeit, dann muss er dort einfach die Möglichkeit haben, in Pension zu gehen, und nicht, dass er dann noch zwei Jahre länger arbeiten muss. Egal, wer es ist: Jemand, der Vorteile davon hat, wird sowieso länger arbeiten, weil er unter Umständen eine höhere Pension erreicht. Aber bei jedem ist das nicht möglich. Viele werden am Arbeitsplatz gemobbt, müssen aber dann zwei Jahre länger arbeiten. Das ist nicht der Weisheit letzter Schluss! (Beifall beim BZÖ.)

17.15


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


17.15.29

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schauen wir uns doch in Europa um! – Da sehen wir überall nur Krisen. Auch in diesem Haus haben wir ja schon über Länder wie Spanien, Portugal, Italien und Griechenland diskutiert. Zuletzt haben wir doch am Montag debattieren müssen und haben analysiert, wie hart diese Länder von der Wirtschaftskrise getroffen wurden.

Was passiert in diesen Ländern? – Sparpakete, eine anhaltende Rezession, Massen­arbeitslosigkeit und das gänzliche Abschaffen – nicht nur das Kürzen, sondern das gänzliche Abschaffen – von sozialen Leistungen sind die Folgen der Wirtschaftskrise, die die dortige Bevölkerung in einem schier unglaublichen Ausmaß treffen.

Auch in unserem Land ist die Krise nicht spurlos an uns vorübergegangen. Auch wir haben diese Krise gespürt, und auch wir haben uns an Hilfsprogrammen beteiligt. Auch wir mussten eine Budgetkonsolidierung in Gang bringen. Erst vor wenigen Tagen wurde der Budgetrahmen bis 2017 fixiert, und die Prognose ist, dass wir bis dahin einen ausgeglichenen Staatshaushalt haben werden. Das ist gut so, aber stolz macht mich etwas ganz anderes, nicht, dass wir einen ausgeglichenen Staatshaushalt haben werden, meine Damen und Herren, sondern stolz macht mich, dass wir dieses Geld nicht bei den sozial Schwachen holen, dass wir dieses Geld nicht aus dem Sozialbereich holen, dass wir dieses Geld nicht bei den ärmsten Sparern holen und dass wir nicht mit der sozialen Absicherung unserer Menschen spielen.

Das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz, das wir heute beschließen, ist der beste Beleg dafür. Wir kürzen nicht, sondern wir erweitern den Anspruch auf das Rehabilita­tions­geld. Wir verhindern nicht, sondern wir ermöglichen, dass Vertragsbedienstete auch in der Pension in ihrer alten Krankenkasse bleiben können. Wir verbieten nicht, sondern wir ermöglichen, dass Betroffene ihren Bescheid zum Pensionskonto kritisch hinterfragen, ohne dass sie gleich zu Gericht gehen müssen. Wir schauen nicht weg, sondern wir blicken ganz genau hin auf neue Formen der Arbeit und die neue Selb­ständigkeit.

EPUs, Ein-Personen-Unternehmerinnen und -unternehmer, sind nur in den seltensten Fällen Spitzenverdiener, auch wenn sie Selbständige sind. Ich sehe mich als Gewerk­schafter einer Meinung mit dem sozialdemokratischen Wirtschaftsverband, dass es notwendig und richtig ist, dass es für EPUs einen Überbrückungshilfefonds, eine Zuverdienstmöglichkeit zum Kinderbetreuungsgeld geben und die Beitragspflicht zur Kammer während des Wochengeldes wegfallen soll.

 


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