Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 182

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Regierungsklausur im November 2012 vorgestellt wurde und das heute mit der Novelle der Gewerbeordnung zur Abstimmung gelangt.

Ein Punkt, den jetzt schon viele Kollegen angesprochen haben und der herauszu­greifen ist, ist das Betriebsanlagenrecht, das gerade auch für Betriebsübergaben wesentlich ist. Für zukünftige Betriebseigentümer ist ein ganzheitlicher Überblick über den Betrieb wesentlich. Und mit diesem neuen Bekanntgabeverfahren wird hierbei gesammelt Auskunft über Genehmigungsbestand und dafür geltende Vorkehrungen gegeben. Auch werden Übergangsfristen für die Einhaltung von Auflagen eingeräumt, damit unnötiger Druck und vor allem unnötiger finanzieller Druck nicht dazu führen, dass es gerade in der Startphase zu einem schnellen Ende kommt.

Herr Bundesminister – Kollege Steindl hat es ja schon angesprochen –, über 40 Pro­zent der Betriebe werden in den nächsten Jahren übergeben beziehungsweise steht für sie die Nachfolgeregelung im Raum. Ich sehe es als unsere Aufgabe, die Unterneh­mer dabei bestmöglich zu unterstützen, und wünsche ihnen einen bestmöglichen Start in die neue Selbständigkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

17.55


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Katzian. – Bitte. (Abg. Ing. Lugar – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Katzian –: Habt’s eh jeden Tag frei! – Abg. Katzian: Zu dir komme ich dann noch, wart ein bisschen!)

 


17.55.27

Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Abänderungs­antrag ein und erspare mir, ihn im Detail zu verlesen, weil er, zumindest nach meiner Information, verteilt wird:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Tamandl, Katzian, Steindl, Matznetter, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (2197 d.B.), in der Fassung des Berichtes des Wirtschaftsausschusses (2261 d.B.)

*****

Mit diesem Abänderungsantrag – einige Redner haben schon darauf hingewiesen – wird eine sehr umstrittene Lücke geschlossen, eine Lücke, die in den letzten Wochen, Monaten und auch Jahren immer wieder zu sehr kreativen Auslegungen der Gewerbe­ordnung geführt hat. Mit diesem Abänderungsantrag und seiner heutigen Beschluss­fas­sung wird klargestellt, dass ein Nebengewerbe nicht das Hauptgewerbe aushebeln kann, dass Gastgewerbe Gastgewerbe bleibt und dass Verkaufsgeschäfte Verkaufs­geschäfte bleiben und dass es einfach auch nicht genügt, einen Getränkeautomaten aufzustellen und eine Leberkäsesemmel zu verkaufen, um zu sagen, man sei jetzt ein Gastgewerbebetrieb und verkaufe Waschmittel, Haarshampoos und sonstige Dinge mehr.

Das, was da in der letzten Zeit passiert ist, ist wirklich eine klare Beugung der Gewer­beordnung. Ich bin sehr froh, dass diese sowieso umstrittene Lücke – wir Gewerk­schaften haben das ohnehin nie so gesehen – durch die heutigen Klar­stellungen geschlossen wird. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

 


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