Regierungsklausur im November 2012 vorgestellt wurde und das heute mit der Novelle der Gewerbeordnung zur Abstimmung gelangt.
Ein Punkt, den jetzt schon viele Kollegen angesprochen haben und der herauszugreifen ist, ist das Betriebsanlagenrecht, das gerade auch für Betriebsübergaben wesentlich ist. Für zukünftige Betriebseigentümer ist ein ganzheitlicher Überblick über den Betrieb wesentlich. Und mit diesem neuen Bekanntgabeverfahren wird hierbei gesammelt Auskunft über Genehmigungsbestand und dafür geltende Vorkehrungen gegeben. Auch werden Übergangsfristen für die Einhaltung von Auflagen eingeräumt, damit unnötiger Druck und vor allem unnötiger finanzieller Druck nicht dazu führen, dass es gerade in der Startphase zu einem schnellen Ende kommt.
Herr Bundesminister – Kollege Steindl hat es ja schon angesprochen –, über 40 Prozent der Betriebe werden in den nächsten Jahren übergeben beziehungsweise steht für sie die Nachfolgeregelung im Raum. Ich sehe es als unsere Aufgabe, die Unternehmer dabei bestmöglich zu unterstützen, und wünsche ihnen einen bestmöglichen Start in die neue Selbständigkeit. (Beifall bei der ÖVP.)
17.55
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Katzian. – Bitte. (Abg. Ing. Lugar – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Katzian –: Habt’s eh jeden Tag frei! – Abg. Katzian: Zu dir komme ich dann noch, wart ein bisschen!)
17.55
Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Abänderungsantrag ein und erspare mir, ihn im Detail zu verlesen, weil er, zumindest nach meiner Information, verteilt wird:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Tamandl, Katzian, Steindl, Matznetter, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (2197 d.B.), in der Fassung des Berichtes des Wirtschaftsausschusses (2261 d.B.)
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Mit diesem Abänderungsantrag – einige Redner haben schon darauf hingewiesen – wird eine sehr umstrittene Lücke geschlossen, eine Lücke, die in den letzten Wochen, Monaten und auch Jahren immer wieder zu sehr kreativen Auslegungen der Gewerbeordnung geführt hat. Mit diesem Abänderungsantrag und seiner heutigen Beschlussfassung wird klargestellt, dass ein Nebengewerbe nicht das Hauptgewerbe aushebeln kann, dass Gastgewerbe Gastgewerbe bleibt und dass Verkaufsgeschäfte Verkaufsgeschäfte bleiben und dass es einfach auch nicht genügt, einen Getränkeautomaten aufzustellen und eine Leberkäsesemmel zu verkaufen, um zu sagen, man sei jetzt ein Gastgewerbebetrieb und verkaufe Waschmittel, Haarshampoos und sonstige Dinge mehr.
Das, was da in der letzten Zeit passiert ist, ist wirklich eine klare Beugung der Gewerbeordnung. Ich bin sehr froh, dass diese sowieso umstrittene Lücke – wir Gewerkschaften haben das ohnehin nie so gesehen – durch die heutigen Klarstellungen geschlossen wird. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
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