Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 185

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Begründung

Zu Z 1 (§ 111 Abs. 2 und § 111 Abs. 4 Z 4):

Zu § 111 Abs. 2:

Bei den Berechtigungen gemäß § 111 Abs. 2 handelt es sich zweifelsfrei um gastgewerbliche Tätigkeiten, die lediglich keinen Befähigungsnachweis erfordern. Dies wird durch die geänderte Formulierung klargestellt. Damit werden bestehende Auslegungsfragen gelöst.

Zu § 111 Abs. 4 Z 4:

Derzeit stehen Gastgewerbetreibenden umfangreiche Verkaufsrechte zu. Auf den Charakter des Gastgewerbebetriebes nimmt der Gesetzgeber seit 2002 keinen Bezug mehr. Mit der Wiedereinführung des „Charakters des Betriebes“ wird klargestellt, dass die Verkaufsrechte der lit. a) bis c) nur jenen Gastgewerbebetrieben zustehen, die tatsächlich einen gastgewerblichen Charakter aufweisen. „Charakter des Betriebes als Gastgewerbe“ bedeutet, dass das Erscheinungsbild des Betriebes dem eines Gastgewerbebetriebes entspricht und der wirtschaftliche Schwerpunkt im Standort auf dem Gastgewerbe liegt.

Die erwähnten Handwerksbetriebe (Bäcker, Fleischer), die zugleich über eine Gastgewerbeberechtigung verfügen, haben diese Verkaufsrechte gemäß § 111 Abs. 4 Z 4 GewO 1994 ausgeübt, ohne den Charakter eines Gastgewerbes haben zu müssen. Diese Rechte sollen weiter erhalten bleiben. „Scheinbetriebe“ sollen ausge­schlossen werden; Bäcker und Fleischer müssen daher Verabreichungsplätze nach­weisen, um die Verkaufsrechte in Anspruch nehmen zu können. Hinsichtlich des Betriebscharakters wird es auch bei diesen Handwerken auf das Erscheinungsbild und den wirtschaftlichen Schwerpunkt ankommen.

Zu Z 2 (§ 376 Z 14b):

Im § 376 GewO 1994 erfolgt aus verfassungsrechtlichen Gründen eine Bestandssiche­rung für bisher Ausübende.

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Obernosterer. – Bitte.

 


18.00.41

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist als Unternehmensvertreter schön, hier stehen zu können und nicht über neue Richtlinien und neue Auflagen reden zu müssen, sondern darüber zu reden, dass es eine Entbüro­kratisierung gibt und dass es Erleichterungen für die vielen, vielen Betriebe und vor allem für die Kleinstbetriebe gibt.

Frau Kollegin Lichtenecker hat begründet, warum sie da nicht mitgeht. Das finde ich sehr, sehr schade. Diese Begründung habe ich vor nicht allzu lange Zeit – ebenfalls von der grünen Fraktion – gehört, als es um die Liberalisierung der Gastgärten gegangen ist. (Abg. Dr. Lichtenecker: Ja!)

Es hat keine Probleme gegeben. (Abg. Dr. Lichtenecker: Wir haben etwas anderes gehört!) Es hat keine Probleme gegeben, und wir wissen genau, dass es bei diesen Public Viewings nicht mehr Lärm geben darf, dass keine Geruchbelästigung sein darf.


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