Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 196

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Die Abgeordneten Dr. Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag betreffend Streichung der Ziffer 9 eingebracht.

Wer dies unterstützt, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Antrag findet keine Mehrheit, ist abgelehnt.

Die Abgeordneten Tamandl, Katzian, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Einfügung neuer Ziffern 14b, 14c und 33a sowie Änderung der Ziffer 36 eingebracht.

Wer dies unterstützt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenom­men.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Entwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dies unterstützt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wenn Sie auch in dritter Lesung für den vorliegenden Entwurf sind, bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

18.35.51 18. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungs­vorlage (2244 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Abschlussprüfungs-Qualitäts­sicherungsgesetz, das Ingenieurgesetz 2006, das Berufsausbildungsgesetz, das Maß- und Eichgesetz, das Vermessungsgesetz, das Elektrotechnikgesetz 1992, das Wettbewerbsgesetz und das Mineralrohstoffgesetz geändert werden (Ver­waltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend) (2262 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zum 18. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.

 


18.36.19

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Herr Wirtschafts­minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Durch das neue System der Verwal­tungsgerichtsbarkeit wurden einige Anpassungen in einzelnen Materienge­setzen aus dem Bereich des Wirtschaftsministeriums notwendig; unter anderem betrifft das das Mineralrohstoffgesetz. Aus grüner Sicht wäre diese Anpas­sung jetzt auch eine Möglichkeit gewesen, einige wichtige Punkte, die in diesem Mineralrohstoffgesetz seit Langem zu ändern wären, jetzt auch umzusetzen. Diese Gelegenheit wurde jedoch leider nicht genützt, und deswegen werden wir von den Grünen dem nicht zustimmen.

Einer der wichtigsten Punkte, die aus unserer Sicht zu ändern gewesen wären, ist, dass Umweltorganisationen bei Betriebsgenehmigungen nach dem Mineralrohstoff­gesetz der Zugang zum Verwaltungsgerichtshof immer noch verwehrt ist. Das wäre ein wichtiger Punkt, der aus unserer Sicht dringend zu ergänzen wäre.

Ein zweiter Punkt, bei dem wir einen Konflikt mit dem rechtsstaatlichen Prinzip sehen, ist, dass dieses Fortbetriebsrecht in dieser Novelle bestätigt wird. Es ist also möglich, dass, sollte der Verwaltungsgerichtshof einen Bescheid für eine Anlage oder einen Anlagenbau aufheben, diese Anlage trotzdem in Betrieb bleiben oder der Bau trotzdem fortgeführt werden darf. Ich finde, es kann einfach nicht sein, dass ein Betrieb ohne


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