einen aufrechten, ohne einen gültigen Bescheid weitergeführt beziehungsweise eine Anlage weitergebaut werden darf. Das widerspricht Beteiligungsmöglichkeiten; es werden auch Umweltstandards verletzt. Ich meine, wenn es keinen aufrechten Bescheid gibt, dann darf eine Anlage auch nicht betrieben werden.
Wir von den Grünen haben schon im Jahre 2010 einen umfassenden Antrag mit Novellierungen zum Mineralrohstoffgesetz eingebracht. Darin geht es auch um die Verbesserung von Parteienstellung von Gemeinden, von Anrainerinnen und Anrainern, aber eben auch um Umweltauflagen, so zum Beispiel um strengere Immissionsgrenzwerte. Dieser Antrag ist leider vertagt worden, wie das ja bei den meisten Oppositionsanträgen geschieht. Als Grund für die Vertagung wurde damals angegeben, dass es ja seitens des Wirtschaftsministers ohnehin einen Bericht zum MinroG geben werde.
Daher auch meine Frage an Sie, Herr Minister Mitterlehner: Was ist mit diesem Bericht geschehen beziehungsweise wann wird er kommen? Darauf hätte ich gerne eine Antwort von Ihnen.
Alles in allem finde ich es sehr schade, dass diese Chance, auch im Bereich des Mineralrohstoffgesetzes für mehr Umweltstandards und mehr Bürgerbeteiligung zu sorgen, verpasst wurde. Wir stimmen dieser Vorlage also nicht zu. (Abg. Rädler: Im Übrigen!) Und im Übrigen bin ich der Meinung – Kollege Rädler kann schon mitreden –, Österreich braucht ein eigenständiges, starkes und engagiertes Umweltministerium. (Beifall bei den Grünen.)
18.39
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Lettenbichler. – Bitte.
18.39
Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Heute beschließen wir die verfassungsmäßige Anpassung einzelner das Wirtschaftsministerium betreffender Gesetze an die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Grundlage für diese notwendigen Änderungen ist der Beschluss über die zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit vom Mai des vergangenen Jahres. Wie Sie wissen, werden ja mit Beginn 2014 je ein Verwaltungsgericht erster Instanz in den Ländern sowie zwei Verwaltungsgerichte beim Bund eingerichtet. Mehr als 120 Sonderbehörden werden dadurch auf einen Schlag aufgelöst.
Die Einführung dieses zweistufigen Systems ist die größte Reform der Verwaltungsorganisation in Bund und Ländern seit 1920. Die damit verbundenen Strukturreformen sind ein wichtiger Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung und Verwaltungsreform.
Was das vorliegende Anpassungsgesetz betrifft, darf ich betonen, dass damit lediglich technische Änderungen der einzelnen Materiengesetze vorgenommen werden. Wir nehmen keine materiellen Gesetzesänderungen vor, auch wenn das, wie auch jetzt, von manchen vorgeschlagen wurde. Es geht also lediglich um die verfassungsmäßige Anpassung an die Verwaltungsgerichtsbarkeit und nicht um inhaltliche Novellierungen.
Ich darf Sie um Zustimmung ersuchen. – Besten Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
18.40
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Windholz. – Bitte.
18.40
Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ich kann es eigentlich kurz machen. Die Verwaltungsgerichtsbarkeits-
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