Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 217

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Ich reihe mich da ein, Herr Rechnungshofpräsident, und bedanke mich für diese wirklich hervorragenden Berichte.

Da in diesem Rechnungshofbericht auch das Konsularwesen behandelt wird, wo sich ja gezeigt hat – aufgrund des Visa-Skandals im Jahr 2004 und die daraufhin erfolgte Einsetzung der Kommission –, welche Maßnahmen notwendig waren und wie schwie­rig auch die Abstimmung zwischen Innenministerium und Außenministerium ist, nutze ich jetzt die Gelegenheit, hier auf etwas hinzuweisen – auch vor dem Hintergrund der morgigen Schlagzeilen. (Der Redner hält eine Ausgabe der „Kronen Zeitung“ in die Höhe.)

Vorige Woche, am Donnerstag, den 18. April, hat das Europäische Parlament in Brüssel eine Vorlage an den Rat beschlossen, mit der die Visa-Bestimmungen für Moldawien gelockert werden sollen und unter bestimmten Voraussetzungen sogar die Visa-Pflicht für moldawische Staatsbürger aufgehoben werden soll.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich sage das jetzt wirklich ohne Polemik: Noch vor drei Jahren wurde Moldawien, die Republik Transnistrien in einem EU-Bericht wörtlich als schwarzes Loch bezeichnet, in dem der illegale Handel mit Waffen, Drogen, Alkohol, Treibstoffen und Menschen blühe und Unmengen von Geld ge­waschen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt zu beschließen, die Visa-Bestim­mungen für Moldawien zu lockern oder gar aufzuheben, das ist wie ein sperrangelweit geöffnetes Scheunentor für Billiglohnsklaverei und für das organisierte Verbrechen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich fordere daher die Regierungsparteien dringend auf, dem Herrn Außenminister auszurichten, dass er sich bei dieser Sitzung des Außenministerrates, bei der dieses Thema behandelt werden wird, vehement gegen diese Lockerung der Visa-Bestim­mungen einsetzt. Da diese Vorlage auch schon im Deutschen Bundestag behandelt wurde, gehe ich davon aus, dass sie auch unserem Hause noch zugeleitet werden wird, da werden wir diese Debatte dann ohnehin haben. Das kann man sich aber alles sparen, wenn man das im Ministerrat von vornherein schon abdreht. (Beifall bei der FPÖ.)

19.45


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Brunner. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.45.21

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Herr Rechnungshof­präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte mich für den Bericht bedanken, werde mich aber im Gegensatz zu den meisten anderen auf ein anderes Kapitel beziehen, nämlich auf den Aktionsplan für erneuerbare Energie.

Auch zu diesem Thema bietet der Bericht wertvolles Datenmaterial, zeigt aber, wie ich meine, auch gravierende Mängel in der österreichischen Umwelt-, Energie- und Klima­politik auf. Es wurde vielfach darauf hingewiesen, dass es bei Maßnahmen keine Kosten-Nutzen-Analysen gibt, dass es keine klaren Zuständigkeiten gibt, dass es keine Verantwortlichkeiten gibt, keine Evaluierungen und Kontrollen.

All das sind Dinge, von denen wir als Grüne im Gesetzgebungsprozess immer fordern, dass sie geregelt werden, nämlich ganz konkret: Was ist das Ziel? Wer ist zuständig? Wer setzt welche Maßnahmen? Wie wird das kontrolliert? – Ich glaube, das kann jeder nachvollziehen: Wenn ich ein Ziel erreichen will – und bei Umweltzielen ist es das Gleiche –, brauche ich einen Plan und muss wissen, wer was macht und wer zuständig ist.

 


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