Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 184

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Es wird die Überschrift „Revision“, die in der Novellierungsanordnung genannt ist, er­gänzt.

Zu Z 8 (Artikel 7 Z 1):

Das Inhaltverzeichnis wird um den neuen Paragraphen ergänzt

Zu Z 9 (Artikel 7 Z 2):

Es wird ein neuer § 13a eingeführt. Dieser enthält Zuständigkeitsegelungen für den Fall, dass eine Angelegenheit in den örtlichen Wirkungsbereich mehrerer Verwaltungs­gerichte fällt. Der bisherige §13a wird zu §13b.

Zu Z 10 (Artikel 7, Z 4):

Die Inkrafttretensregelung wird um § 13b ergänzt.

Zu Z 11 (Artikel 11, Z 5 betreffend § 149 Schifffahrtsgesetz) und Z 12 (Artikel 12 Z 2 betreffend § 59 Seeschifffahrtsgesetz):

Es handelt sich lediglich um formale Richtigstellungen.

Zu Z 13 (Artikel 13, Z 14), Z 14 (Artikel 13 Z 15 hinsichtlich §84 Eisenbahngesetz) und Z 15 (Artikel 13 Z 18):

Im Sinne der Rechtssicherheit wird ausdrücklich festgehalten, dass zur Behandlung von Beschwerden gegen Bescheide der Schienen-Control Kommission, der Schienen-Control GmbH und der Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH das Bundesverwaltungsgericht zuständig ist.“

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18.04.20

 


Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Ich schließe daher die Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 2194 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Heinzl, Dr. Bartenstein, Kolleginnen und Kollegen ei­nen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abge­stimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Heinzl, Dr. Bartenstein, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zu­satz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend die Artikel 1, 3, 6, 7, 11, 12 und 13 eingebracht.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Wenn Sie dies unterstützen, dann bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wenn Sie auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, dann bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Entwurf ist auch in dritter Lesung ange­nommen.

 


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