Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 185

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Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Hagen, Kollegin und Kollegen betreffend Überholverbot für Lkw.

Wer diesen Antrag unterstützt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

18.05.5412. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (2298 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 geändert wird (2353 d.B.)

13. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 2279/A der Abgeordneten An­ton Heinzl, Dr. Martin Bartenstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (2354 d.B.)

14. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 2280/A der Abgeordneten An­ton Heinzl, Dr. Martin Bartenstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz, BGBl. I Nr. 145/1998, ge­ändert wird (2355 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zu den Punkten 12 bis 14 der Tages­ordnung, über die die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


18.06.34

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Es geht jetzt um zwei Gesetzesmaterien, die eigent­lich auch Teil der sogenannten Verwaltungsreform sind, die auch zur Reform der Ver­waltungsgerichtsbarkeit zählen. Nur – man sieht es schon – warum müssen wir jetzt wieder zwei extra Vorschläge abstimmen? – Weil das Gesamtvorhaben dem Parla­ment etwas überhudelt oder fehlerhaft vorgelegt worden ist. Aber Sie werden sich wun­dern, Herr Kollege Bartenstein, rechnen Sie genau nach: 50 Prozent der Anträge und der Regierungsvorlagen werden von uns heute die Zustimmung bekommen – 50 Pro­zent Zustimmung , halbe-halbe. (Heiterkeit des Abg. Dr. Bartenstein. – Abg. Steindl: Das ist noch zu wenig!) Also von wegen Verweigerung – wirklich keine Spur davon! Wir haben in manchen Bereichen immer fundierte Kritik geübt, aber wir machen halbe-hal­be, dort wie da.

So, nun konkret zu diesen zwei Vorlagen: Das eine ist das Bundesstraßen-Mautgesetz. Da hätten wir den Wunsch an Sie, Frau Ministerin, dass Sie das Mautschema schön langsam an die Möglichkeiten, die uns die EU-Wegekostenrichtlinie bei der Bemautung der Lkw einräumt, annähern, dass Sie das schön langsam zur Anwendung bringen. Die Gelegenheit wäre heute, leider wird sie nicht wahrgenommen.

Außerdem hätten wir gerne, dass Sie diese Mitführpflicht von Arbeitszeitaufzeichnun­gen beibehalten, dass hier also diese Verlängerung nicht vorgenommen wird, womit die Menschen von der Pflicht entbunden sind, ihre Arbeitszeitaufzeichnungen dabei zu


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