Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 188

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Kommission –, und sie hat einige durchaus positive Punkte, nämlich erstens einmal ei­ne Merkmalsfestlegung im europaweiten elektronischen Mautdienst, und zweitens – und das ist sehr wichtig –: Es ist der Tatbestand der Mautprellerei definiert worden.

In anderen Bereichen des Verkehrs, bei den normalen Verkehrsstrafen, haben wir fol­gendes Problem: Da ist das Delikt klar, da können wir teilweise nicht ordentlich nach­verfolgen. Auch da soll es jetzt möglich sein, vor allem bei den lieben, gelegentlich flüchtenden Besitzern ausländischer Kennzeichen und Zulassungen, das nachzufor­dern.

Die Informationspflicht für fahrleistungsabhängige Maut finden wir positiv, vor allem die im zweiten Durchgang gemachten Änderungen zugunsten der Lenker und zulasten der Zulassungsbesitzer; die Last fällt weg vom Lenker, der meistens einfach nur ein An­gestellter oder teilweise nicht einmal das ist, der Zulassungsbesitzer ist verantwortlich.

Der Adressatenkreis dieses Gesetzes ist ja durchaus klein – außer der ASFINAG und vielleicht zehn, fünfzehn europäischen Mautsystemanbietern werden nicht so viele di­rekt davon betroffen sein –, aber gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang ein paar Hinweise:

Das erste ist: Wir hätten uns in diesem Zusammenhang noch gewünscht – ähnlich wie es auch der ÖAMTC in seiner Stellungnahme geschrieben hat –, dass man bei Wohn­mobilen und Oldtimern, vor allem über 3,5 Tonnen, genau darauf eingeht und sagt: Statt der GO-Box bitte eine Vignette!, und Ähnliches auch – ebenfalls eine unserer Dauerforderungen, auch ähnlich wie die Dauerforderung des ÖAMTC – für die Wech­selkennzeichenbesitzer.

Ein zweiter Hinweis sei mir an diesem Punkt gestattet: Diese einmal an die Lkw oder an die Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gebundene Richtlinie und dieser ganze gesetzliche Hintergrund kann, muss aber nicht – und wir sagen: soll nicht – Vorläufer sein für das, was sich später möglicherweise einmal auf dem Pkw-Sektor bewegt.

Wir haben die fahrleistungsabhängigen Mauten beim Lkw, aber wir wollen sie nicht – wir wollen sie unter gar keinen Umständen (Beifall bei der FPÖ) – im Pkw-Bereich, da geht bei uns gar nichts drüber. Ansonsten ist diesem Gesetz zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.17


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


18.17.59

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Dem Bundesstraßen-Mautgesetz werden wir unsere Zustimmung geben, denn technische Voraussetzungen, die EU-weit einheitlich gere­gelt werden, sind positiv, und es wird auch mehr Rechtssicherheit dadurch geschaffen. Das Weitere haben ja im Prinzip meine Vorredner schon gesagt. Da sind wir einer Mei­nung.

Was den Antrag der Abgeordneten Heinzl und Bartenstein zum Kraftfahrgesetz betrifft: Auch diesem werden wir unsere Zustimmung geben. Bei Einsätzen der Bundesanstalt für Verkehr in allen Bundesländern hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass noch erhebliche Mängel bei ausländischen Lkws zu verzeichnen sind und oft Gefahr in Verzug ist, daher hoffe ich auch, dass zusätzlich zu den bestehenden Kontrollstellen auf den Autobahnen weitere Verkehrskontrollplätze geschaffen werden, dass das rasch umgesetzt wird. – Auch dem werden wir also zustimmen.

Was den weiteren Antrag zur Gefahrgutbeförderung betrifft: Da sind mit Jahreswechsel neue Bestimmungen für die internationale Beförderung gefährlicher Güter in der Zivil-


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