Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 226

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setz 1985, das Umweltmanagementgesetz und das Wasserrechtsgesetz 1959 geän­dert werden (Umweltrechtsanpassungsgesetz 2013), wird wie folgt geändert:

Artikel 5 (Änderung des Wasserrechtsgesetzes 1959) wird wie folgt geändert:

1. Nach Z 11 wird folgende Z 11a eingefügt:

„11a. In § 33g Abs. 2 wird die Bezeichnung „2015“ durch die Bezeichnung „2021“ er­setzt.“

2. In Z 23 wird in § 55p Abs. 1 erster Satz vor dem Wort „erlassen“ das Wort „zu“ ein­gefügt.

3. In Z 42 wird in § 145 Abs. 12 die Wortfolge „Ziffern 24 bis 26 (§ 55p) und Z 28
(§ 99)“ durch die Wortfolge „Ziffern 23 bis 25 (§ 55p) und Z 27 (§ 99) “ ersetzt.

Begründung:

Zu Z 1: In einzelnen Bundesländern wird der Nachholbedarf bei der Durchführung der für Altanlagen erforderlichen Verfahren als beträchtlich eingeschätzt – weshalb selbst bei Anstrengung aller Kräfte die derzeit vorgesehene Fristerstreckungsmöglichkeit bis ins Jahr 2015 als nicht ausreichend erachtet wird.

Zu Z 3: Die Verlagerung der Zuständigkeit für Nassbaggerungen an die Bezirksverwal­tungsbehörde soll zeitgleich mit der Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit am
1. Jänner 2014 in Kraft treten. Dies gilt auch für die Änderungen in § 55p WRG 1959 aufgrund unionsrechtlicher Implikationen (Außerkrafttreten der Fischgewässerrichtli­nie). Dementsprechend ist der fehlerhafte Verweis in § 145 Abs. 12 richtig zu stellen.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Huber. 3 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


20.14.30

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Es sollte in der Politik nicht darum gehen, recht zu haben, aber diesem Bundesminister geht es mit Gewalt darum, recht zu behalten, koste es, was es wolle. Vielleicht, wenn diese schwarz-rote Achse einmal endlich ihr Gespräch beendet, kann der Herr Minister auch einmal den Abgeordneten folgen. (Beifall beim BZÖ.)

Mit dieser Novelle wird nun das Umweltinformationsgesetz novelliert. Das war genau dieses Gesetz, hinter dem sich der Bundesminister versteckt hat, wo er seine Aus­kunftsverweigerung begründet hat und wo er gesagt hat, dieses Gesetz muss novelliert werden. Jetzt ist es da, jetzt wird es novelliert. Der Verfassungsexperte Mayer hat gesagt: Herr Minister, Sie müssen dieses Gesetz nicht novellieren, Sie müssen es nur lesen! – Offensichtlich hat der Minister es nicht gelesen. (Abg. Hornek: Wenn du es nur verstehen würdest!)

Es muss uns schon zum Nachdenken anregen, wenn wir einen Minister haben, dem der anerkannteste Verfassungsexperte in der ZiB 24 ausrichtet, dass sein Verhalten mit Haft bedroht ist. Das Verhalten dieses Bundesministers ist mit Haft bedroht (Ruf bei der ÖVP: Weißt du das?), und die Politik in diesem Haus ist wirklich bedenklich. Es ist beschämend – fürs Protokoll –, wenn sich Abgeordnete der ÖVP aufführen wie Zirkus­clowns. Das ist, glaube ich, nicht angebracht. (Beifall beim BZÖ.)

Hier geht es um ein Thema, das die Menschen berührt. Das ist ein Thema, das unsere Zukunft berührt – und Sie verhalten sich da wie Zirkusclowns. Ich sage Ihnen nur: Schämen Sie sich! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

 


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