Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 129

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

„Österreich verschwieg sich weisungsgemäß.“

NOCH SKURRILER WURDE ES AM 8. MAI 2013: (Nächste Sitzung der Ständigen Vertreter):

Dazu steht im Protokoll:

„Österreich verwies weisungsgemäß auf die konstruktive Debatte zu Zins-RL und Mandat im AStV am Vortag und auf die geplante Diskussion beim bevorstehenden Ecofin am 14.5., der zuversichtlich entgegengesehen werde.“

An dieser „konstruktiven Debatte“ beteiligte sich Österreich, wie oben dargestellt, gar nicht!

Die strategische Verhandlungslinie zur Rettung des österreichischen Bankgeheim­nisses erfolgte somit „durch weisungsgemäßes Verschweigen!“

Angesichts dieser gewählten Vorgangsweise der österreichischen Bundesregierung ist es nicht verwunderlich, dass es der Bundeskanzler auch weiterhin nicht der Mühe wert findet, gegenüber dem Nationalrat – wie im Übrigen in der Geschäftsordnung des Nationalrates in § 74 b Abs. 3 explizit vorgesehen – eine umfassende Erklärung abzugeben, und der Linie des sich Verschweigens somit treu bleibt.

In § 74 b Abs. 3 GOG-NR heißt es wörtlich:

„EU-Erklärungen von Mitgliedern der Bundesregierung finden zweimal pro Jahr in zeitlicher Nähe zu einer Tagung des Europäischen Rates statt. Sie dienen der Infor­mation des Nationalrates über Themen des Europäischen Rates, deren Auswirkungen auf Österreich und die Positionen der österreichischen Bundesregierung dazu.“

Dieses scheibchenweise, leichtfertige Aufgeben von Rechten der Österreicherinnen und Österreichern, wie es im gegenständlichen Fall mit dem Bankgeheimnis geschieht, passt genau in das Bild und die Absicht der österreichischen Bundesregierung, diesen Kurs fortzusetzen, und auch in Zukunft Souveränitätsrechte und Eigenstaatlichkeit bedenkenlos an Brüssel abzugeben.

So stellten beispielsweise die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 13. und 14. Dezember 2012, der der Bundeskanzler seine Zustimmung erteilte, ein weite­res Mosaiksteinchen am Weg hin zu einer weiteren Abgabe von nationaler Souveränität in Richtung der Schaffung einer politischen Union dar.

In der Praxis geht es dabei unter anderem um nicht mehr und nicht weniger als um die Abgabe weitreichender Souveränitätsrechte und insbesondere der Budgethoheit der Mitgliedstaaten. In diesen Schlussfolgerungen wurde unter der Überschrift „Fahrplan für die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion“ insbesondere der sogenannte „Blueprint“ der Europäischen Kommission seitens der Staats- und Regierungschefs zur Kenntnis genommen.

Auf Seite 15 dieses sogenannten Blueprints oder Blaupause der Kommission ist nachzulesen, was seitens der EU tatsächlich gewollt ist:

„Schließlich soll langfristig (in mehr als fünf Jahren), durch schrittweise Zusammen­führung von Hoheitsrechten und damit Verantwortung sowie Solidaritätsbefugnissen auf Europäischer Ebene, die Schaffung eines autonomen Haushalts des Euro-Währungsgebiets möglich werden.

Diese progressive weitere Integration des Euro-Währungsgebiets zu einer umfassen­den Banken-, Fiskal- und Wirtschaftsunion wird parallele Schritte zu einer politischen Union mit verstärkter demokratischer Legitimation und Rechenschaftspflicht erfordern.“

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite