Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 138

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Zur Frage 8, Kontodaten von Inländern über das Ausland auch an inländische Finanz­behörden:

Wenn Verdacht auf Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug besteht, haben die Steuer-behörden über die Amtshilfe auch jetzt schon unter Einhaltung sämtlicher nationaler wie internationaler Vorschriften die Möglichkeit zu kooperieren.

Zur Frage 9:

Am 26. April haben der Vizekanzler und ich in einer gemeinsamen Erklärung fest­gestellt, dass wir konstruktiv an den Verhandlungen der EU mit Drittstaaten zur entsprechenden Übernahme der Regelungen der Zinsbesteuerungsrichtlinie mitwirken werden und dass wir keinerlei Interesse haben, dass international der Eindruck erweckt wird, Österreich sei Schutzpatron der Steuerhinterzieher.

Zu den Fragen 10 und 11:

Heute – wie in den vergangenen Jahren auch – bin ich der Ansicht, dass das Bank­geheimnis für österreichische Steuerpflichtige bleiben soll und Steuerbetrug ent­schlos­sen bekämpft werden muss. An dieser Position hat sich nichts geändert.

In den letzten Schlussfolgerungen wurde verankert: Im Kampf gegen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung „ist die Identifizierung des wirtschaftlichen Eigentümers, ein­schließlich im Falle von Unternehmen, Treuhandgesellschaften und Stiftungen, von wesentlicher Bedeutung“.

Zu den Fragen 12 und 13:

Eine ganze Reihe von Experten, wie etwa Professor Obwexer von der Universität Innsbruck, aber auch der Verfassungsdienst gehen davon aus, dass eine Unter­scheidung zwischen Steuerinländern und Steuerausländern zur europäischen Bekämp­fung von Steuerbetrug möglich ist. Der Verfassungsdienst hat hier eine klare und sehr nachvollziehbare Begründung geliefert. Auf Basis dieser Informationen gibt es für uns keinen Grund, an der Möglichkeit und an der Aufrechterhaltung des Bankgeheimnisses für Steuerinländer zu zweifeln.

Zur Frage 14:

Nein, Österreich wird nicht aufgelöst.

Zur Frage 15:

Die österreichische Wirtschaft lebt vom Fleiß der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der Verantwortung der Unternehmerinnen und Unternehmer in unserem Land. Die Stärken des Wirtschaftsstandortes Österreich sind die starke Realwirtschaft, die Kauf­kraft der Österreicherinnen und Österreicher, der Export und die hohe Beschäftigung. Damit nimmt unser Land in Europa eine Vorbildrolle ein. Diese Stärken auszubauen ist genauso unsere Aufgabe, wie den Steuerbetrug zu bekämpfen, und auch in diesem Punkt wird Österreich an der Spitze vorangehen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Dr. Matznetter und Dr. Strutz.)

15.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen nun in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 10 Minuten sprechen darf. Jedem Klub kommt eine Gesamt­rede­zeit von 25 Minuten zu.

 


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