Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 137

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vom BZÖ kämpfen gegen die Sparbuch-Schnüffelei und für das Bankgeheimnis, wir sind auf der Seite des Bürgers und des Mittelstandes. (Beifall beim BZÖ.)

15.17

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15.16.55

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Widmann, für den Vorwurf und die Unterstellung, dass jemand totalitär regiert, erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. (Abg. Dr. Stummvoll: Zu Recht!) Es ist der Würde dieses Hauses nicht zuträglich, sich gegenseitig Derartiges zu unterstellen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Wichtig ist, die Wahrheit mit der Würde dieses Hauses zu verbinden!)

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Zur Beantwortung der Anfrage hat sich Herr Bundeskanzler Faymann zu Wort gemeldet. Die Redezeit sollte 20 Minuten nicht übersteigen. – Herr Bundeskanzler, bitte.

 


15.17.25

Bundeskanzler Werner Faymann: Frau Präsidentin! Sehr verehrte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr verehrte Abgeordnete!

Zur Frage 1:

Das Bankgeheimnis bleibt für Steuerinländer unangetastet.

Zur Frage 2:

Die Zinsrichtlinie betrifft keine Informationen über Kontobewegungen, sondern über Zinserträge. Darüber hinaus sollen im Rahmen der derzeit diskutierten Erweiterung der Zinsrichtlinie Informationen über Finanzprodukte wie zum Beispiel Erträge von Derivaten ausgetauscht werden, um somit eine effektivere Besteuerung und Zusam-men­arbeit zu ermöglichen.

Zur Frage 3:

Ich habe zugestimmt, weil für mich und die Bundesregierung klar ist: Steuerbetrug ist kein Kavaliersdelikt, Steuerbetrug wollen und werden wir mit aller Kraft bekämpfen. Mit Luxemburg waren wir in ständigem Kontakt.

Zu den Fragen 4 und 5, Abstimmung von Positionen vor Räten auf Beamtenebene:

Vor jedem Rat und vor jedem Europäischen Rat findet auf Beamtenebene eine inter­ministerielle Sitzung statt, bei der die Tagesordnung besprochen und auch abgestimmt wird. Ergänzend findet bei jedem Ministerrat eine politische Debatte zu EU-Themen statt, bei der alle aktuellen Fragestellungen erörtert und allenfalls abgestimmt werden. Außerdem berichten der Vizekanzler und ich jeweils vor dem Europäischen Rat dem Hauptausschuss des Parlaments.

Automatischer Datenaustausch: Auf Basis der gemeinsamen Erklärung von Vize­kanzler Michael Spindelegger und mir vom 6. April zum Thema Bankgeheimnis wurden alle Unterlagen und Weisungen auf Beamtenebene – das war die Frage – im Vorfeld des Ecofin am 14. Mai, des Rats für Allgemeine Angelegenheiten am 21. Mai und des Europäischen Rates am 22. Mai erstellt.

Zur Frage 6:

Das österreichische Bankgeheimnis ist nicht Gegenstand der Zinsbesteuerungs­richt­linie und bleibt daher völlig unangetastet.

 


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