Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 140

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wir sind nicht der Verfassungsdienst!), denn dieser Verfassungsdienst wird von Ihrem ehemaligen Kabinettschef geleitet.

Ist der Chef des Verfassungsdienstes Ihr ehemaliger Kabinettschef, Herr Bundes­kanzler? Ja oder nein? Das wissen Sie selber nicht? – Schade, ich hätte mir gedacht, Sie kennen Ihre Mitarbeiter zumindest persönlich. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) Dann ist es der ehemalige Kabinettschef des Herrn Gusenbauer, aber Ihnen auf alle Fälle politisch nahestehend. (Ruf beim BZÖ – in Richtung SPÖ –: Ruhe da drüben auf den billigen Plätzen!)

Dieser Vorwurf kommt nicht von Josef Bucher, sondern von Frau Cortolezis-Schlager, ÖVP. (Zwischenbemerkung auf der Regierungsbank: Und er hat  Verfassungsdienst, oder ?) – Ich sage es Ihnen. – Sie hat in einer Aussendung Folgendes gesagt: der weisungsgebundene Verfassungsdienst des Bundeskanzlers, ehemaliger Kabinetts­chef des Herrn Bundeskanzlers Faymann. Er attestiert Ihnen, in dieser Angelegenheit brauchen Sie keine Sorge zu haben; es wird in Zukunft eine Unterscheidung zwischen Steuerinländern und Steuerausländern möglich sein. – Das sagt Ihnen Ihr eigenes Parteimitglied.

Also darauf würde ich nicht wetten, Herr Bundeskanzler, sondern ich würde mich auf alle Fälle darum kümmern, welche Zweifel hochrangige Verfassungsexperten auf europäischer Ebene angemeldet haben, dass nämlich zukünftig davon auszugehen ist, dass der Gleichheitsgrundsatz ziehen wird und dass der Fall des Bankgeheimnisses somit auch für jeden Österreicher, der in Österreich ein Konto hat, schlagend wird; es soll Stück für Stück beschnitten und damit zu Grabe getragen werden.

Das ist eine typisch österreichische Vorgehensweise. Das kennen wir aus der Vergan­genheit. Oft genug ist so begonnen worden, wenn am Ende dann alles obsolet geworden ist. Stück für Stück wird jetzt versucht, das Bankgeheimnis abzuschaffen. Jetzt fangen wir einmal mit den Steuerbetrügern an, die aus dem Ausland kommend bei uns ein Konto oder ein Sparbuch haben. Diesen geben Sie ohnehin so viel Zeit, dass sie bis Ende des Jahres mit ihren Milliarden über alle Berge sind. Ende Dezember wird niemand mehr in Österreich Geld bei einer Bank haben (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler), weil er genau weiß, dann wird die automatische Auskunftspflicht schlagend und dann haben sie ihn möglicherweise.

Das heißt, bis Ende des Jahres haben die Banken Zeit, die Kunden zu informieren, und da werden die Milliardäre, die ihr Geld in Österreich angelegt haben (Zwischenruf des Abg. Dr. Stummvoll), schon längst dort sein, wo sie noch in Ruhe ihre Steuer­milliarden, die sie abzuliefern gehabt hätten, parken können. Das ist die Realität.

Eines, Herr Bundeskanzler, möchte ich schon unmissverständlich klarstellen, auch Ihnen gegenüber: Wir sind die Letzten, die die Steuerbetrüger schützen wollen, die Allerletzten. (Abg. Dr. Matznetter: Das merkt man aber nicht!) – Herr Kollege Matznetter, Sie merken es nicht, weil Sie gar nichts mehr merken, was hier herinnen vorgeht. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)

Wir haben bereits im Jahr 2009 zugestimmt, dass es im Verdachtsfall in einer juris­tischen Begründung selbstverständlich eine Auskunftspflicht der österreichischen Behörden geben muss – für den Fall, dass es sich um Betrug oder um Steuer­hinterziehung handelt. Selbstverständlich, da war das BZÖ mit dabei!

Aber jetzt sehen wir nicht ein, warum wir auf diese hinterfotzige Art und Weise, die hier betrieben wird, das Bankgeheimnis in Österreich gänzlich abschaffen sollen. (Abg. Mag. Muttonen: „Hinterfotzig“?! Was ist das für eine Sprache?) Das verstehen wir mittlerweile nicht mehr, denn wenn es einen begründeten Verdacht gibt, dann sagen wir selbstverständlich ja dazu, dann kann und muss das vonseiten der Behörden auch


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