Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 151

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menbruch der Steueroase Zypern, aber auch durch die USA, hätte es nicht den Druck des Briefes jener fünf Länder, nämlich von Deutschland, Spanien, Italien und UK, an Kommissar Šemeta gegeben (Abg. Krainer: Das waren nur vier!) – Frankreich habe ich vergessen, ja, das ist das fünfte Land; passt schon –, dann wären wir in Österreich heute noch keinen Schritt weiter.

Denn was hat denn die Frau Finanzministerin – schauen wir uns das einmal im Detail an! – gemacht? Wo hat sie denn blockiert? – Sie hat auf drei Ebenen blockiert: Erstens hat sie den automatischen Informations- und Datenaustausch im Zusammenhang mit der Zinsenrichtlinie nicht umgesetzt, weil sie eben die Ausnahmeregelung gezogen hat, die Kapitalertragsteuer in der Größenordnung von 35 Prozent, obwohl sie natürlich die Möglichkeit gehabt hätte, den automatischen Informationsaustausch sofort durchzu­führen. Diese Möglichkeit besteht im Übrigen immer noch.

Und wenn wir jetzt auf den Gipfel von gestern schauen, müssen wir sagen, dass diese Blockadehaltung Österreichs weiterhin aufrechterhalten wird.

Österreich hätte, Herr Bundeskanzler, Sie hätten, das habe ich schon heute in der Früh gesagt, die Möglichkeit, sofort am automatischen Datenaustausch im Rahmen der Zinsenrichtlinie teilzunehmen (Abg. Mag. Kogler: So ist es!) – und nicht die Aus­nahme­karte zu ziehen. Das würde es ermöglichen, sofort Einschau in die Bankkonten zu erhalten, und da müssten Sie nicht warten, bis die Abkommen mit Drittstaaten bis zum Jahresende ausverhandelt sind. Also was hindert Sie daran, auch diese Blockade­haltung aufzugeben?

Zweiter Punkt, wo die Finanzministerin blockiert hat: Die Finanzministerin hat bei der Ausweitung der Zinsenrichtlinie blockiert. Bei der Ausweitung der Zinsenrichtlinie, die ja seit vielen Jahren in der Europäischen Union diskutiert wird, geht es um weitere Kapitaleinkommen, wie Zinserträge von juristischen Personen, von Wertpapieren, von Versicherungsverträgen und dergleichen mehr.

Nun ist ja – das lese ich in den Schlussfolgerungen des Rates von gestern – im Zusammenhang mit den Abkommen mit Drittstaaten, die bis zum Jahresende kommen sollen, junktimiert, dass auch die Ausweitung der Zinsenrichtlinie kommen soll.

Der dritte Bereich, wo die Finanzministerin lange Zeit blockiert hat, waren die Betrugs­bekämpfungsabkommen mit Drittstaaten. Da ist Österreich einen anderen Weg gegangen, nämlich den Weg der bilateralen Verträge.

Besonders perfid ist diese Blockade deshalb, weil sich Österreich im Rahmen der Zinsbesteuerungsrichtlinie verpflichtet hat, dann in den automatischen Datenaustausch einzutreten, wenn fünf europäische Drittstaaten und die USA den Informationsaus­tausch auf Anfrage einführen.

Am 13. Mai beim ECOFIN-Rat hat die Finanzministerin diese Haltung aufgegeben. Was sie aber nicht aufgegeben hat, sondern zur Bedingung gemacht hat, war, dass die bilateralen Abkommen, die Österreich mit der Schweiz und mit Liechtenstein ge­schlossen hat, weiterhin aufrechterhalten werden.

Herr Bundeskanzler, Sie haben heute davon gesprochen, dass das eine Übergangs­lösung sein soll. Bisher habe ich das immer anders verstanden, weil Frau Finanz­ministerin Fekter immer durch die Lande gezogen ist und gesagt hat, dass das keine Übergangslösung ist.

Wenn nun der Europäische Rat gestern bei der Betrugsbekämpfung und bei der Auf­hebung des Bankgeheimnisses einen Schritt weitergekommen ist, so muss man auch sagen, dass wir noch lange nicht am Ende des Weges sind. Es gilt, die Verträge auszuhandeln, und es gilt aber auch und – aus der Sicht der Grünen – insbesondere,


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