Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 152

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jene bilateralen Abkommen, die Österreich mit der Schweiz und Liechtenstein gemacht hat, sofort abzudrehen, denn wie kommen die ehrlichen Steuerzahler dazu, dass jene Steuerhinterzieher, die eine Steueramnestie bekommen, von diesem Abkommen Gebrauch machen?

Im Übrigen bin ich überzeugt davon, dass die Abschaffung dieser Abkommen mehr Geld in die öffentlichen Kassen bringen würde als die Aufrechterhaltung derselben.

Der zweite Punkt, den wir fordern, ist, dass wir den automatischen Datenaustausch im Rahmen der Zinsenrichtlinie sofort wollen und nicht erst mit Jahresende, Herr Bundes­kanzler.

Und drittens kann es, was die Inländer anlangt, ja nicht so sein, dass Leute wie Kartnigs geschützt werden und die Staatsanwaltschaft jahrelang darauf warten muss, bis sie Einschau in Konten erhält. Das kann es doch nicht sein! – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

16.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Hagen gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.08.20

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Die Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Herr Kollege Bartenstein hat vorhin im Rahmen seiner Ausführungen die interessante Äußerung gemacht, dass die Antworten des Herrn Bundeskanzlers lediglich 4,6 Minuten gedauert hätten und die Anfrage auch nicht viel mehr wert wäre. (Abg. Dr. Bartenstein: 4:06!) – 4 Minuten 06 Sekunden, ja.

Ich gebe Ihnen recht, wenn Sie sagen, dass die Antworten des Herrn Bundeskanzlers in vielen Bereichen nichts wert sind. Da haben Sie meine Zustimmung. Das kann ich nachvollziehen, denn mir ist die Beantwortung dieser Anfrage durch den Herrn Bun­deskanzler so vorgekommen wie bei den drei Affen, Sie kennen sie: Ich höre nichts, ich sehe nichts und ich sage nichts! Dazu sollte noch ein vierter Affe kommen, nämlich: Ich weiß auch nichts! – Genau so ist es mir auch vorgekommen, als der Herr Bundes­kanzler vorhin hier geantwortet hat.

Meine Damen und Herren! Gehen wir einmal in der Geschichte Österreichs in der EU zurück und schauen wir, was man uns schon alles versprochen hat. Es ist hier schon einiges erwähnt worden.

Zuerst wurde vom Einstimmigkeitsprinzip gesprochen, das war eine der Haupt­aussagen bei der Volksabstimmung über den EU-Beitritt. Es wurde uns verklickert, dass wir immer ein Vetorecht hätten und dass dann, wenn Österreich nicht zustimmt, gar nichts gehe. – Das wurde mit dem Lissaboner Vertrag großteils aufgehoben, nur noch in einigen wenigen Bereichen gilt dieses Vetorecht noch. Also wurden wir schon damals beschwindelt.

Wenn gesagt wird, dass das österreichische Bankgeheimnis nur für Ausländer aufge­hoben wird, dass Omas Sparbuch sicher ist, wie hier immer wieder gesagt wurde, dass die österreichischen Sparguthaben nicht durchleuchtet werden, muss man sich schon die Frage stellen, ob da nicht Ausländerdiskriminierung stattfindet, das heißt, der Gleichheitsgrundsatz verletzt wird. Und ich denke, darauf wird es hinauslaufen. Und dann sind wir wieder bei dem, dass Sie uns versichern, dass Omas Sparbuch sicher ist. Aber ich kann Ihnen sagen, Omas Sparbuch ist vogelfrei – nach der Diktion –, wie wir das in der EU schon oft erlebt haben, meine Damen und Herren. (Beifall beim Team Stronach.)

 


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