Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 158

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Es kann ja da keine Gleichstellung geben, sonst müsste der österreichische Gesetz­geber das ausländische Gesetz ändern. Also so einen Unsinn muss man erst einmal formulieren! Sonst gäbe es ja kein Asyl- und Aufenthaltsrecht. Da sagt dann jeder Ausländer, ich brauche doch keine Aufenthaltsgenehmigung, das ist ja gleichheits­widrig! Ich bin zwar Ausländer, aber ich muss eine Gleichheit mit den Österreichern haben.

Das war schon einmal die Idee der altgriechischen Philosophen. Eine sehr tolle Idee, dass alles, was ein menschliches Antlitz trägt, die gleichen Rechte und Pflichten hat. Nur am weitesten von dieser hochstehenden Idee der Menschenliebe entfernt sind FPÖ und BZÖ. (Abg. Ing. Westenthaler: Bitte noch ein paar Belehrungen!) Ich wollte das nur an der Stelle sagen. Ansonsten haben Sie bei Gerichten keine Chance. Da gilt nämlich das Prinzip, die Gleichheit gilt für jene, die berechtigt sind, die Staatsbürger, und der Ausländer kann in der Frage gar nichts machen.

Ich bin froh darüber, dass es diesmal auch russische Oligarchen mit Schwarzgeldern trifft, auch jene braven Deutschen mit dem Koffer, die im Kleinwalsertal schon die Werbeaufschriften unserer Banken haben. Seien wir froh, dass es da eine Verstän­digung gibt! Der Bundeskanzler hat das Richtige gemacht. Wir sind froh, dass FPÖ und BZÖ in der Frage zum Glück nichts mitzureden haben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Das ist sehr gut gewesen, dass der Herr Bucher mitgestimmt hat!)

 


16.30.01

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundes­kanzler! Meine Herren Staatssekretäre! Ich muss zunächst einmal offen gestehen, es ist mir selten noch so schwer gefallen, der Argumentation der Opposition zu folgen, wie bei dieser Dringlichen. (Abg. Kickl: Das sagen Sie jedes Mal!) Ich habe mir nur gedacht – milde gestimmt, wie ich bin –: Sie wissen nicht, was Sie tun.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele Vorredner haben hier an diesem Rednerpult das Wort Bankgeheimnis in den Mund genommen. Ich möchte nicht wissen, wie viele davon jemals den § 38 Bankwesengesetz gelesen haben. Dort steht nämlich, was Bankgeheimnis heißt.

Bankgeheimnis heißt nicht mehr und nicht weniger, als dass Kreditinstitute, ihre Gesellschafter, ihre Organe, ihre Mitarbeiter Geheimnisse, die ihnen bekannt werden, nicht weitergeben dürfen. – Ja, daran wird doch überhaupt nichts geändert! Auch für Ausländer nicht. Das Einzige, was durchbrochen wird bei den Ausländern, ist, dass ein Datenaustausch über die Zinserträge erfolgt. Sonst gar nichts, bitte! Das ist doch völlig absurd. Wer will haben, dass ein Bankmitarbeiter ausplaudern kann, wie der Kontostand vom Herrn Kollegen ist oder was der sonst für Gewinne hat? Völlig absurd, bitte! Völlig absurd! (Abg. Ing. Westenthaler: Kommt schon noch! Kommt noch!)

Das Bankgeheimnis bleibt für Inländer. Was sich für Ausländer ändert, ist der Daten­austausch über ihre Zinserträge. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stefan.) Sonst ändert sich gar nichts, Herr Kollege! Lesen Sie einmal den § 38 Bankwesengesetz durch, und reden wir nicht ständig herum wie die Blinden von der Farbe, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Das heißt, wenn wir dieser Erweiterung der Zinsbesteuerung zustimmen, dann ist die einzige Änderung, der wir zustimmen, dass Zinserträge von EU-Ausländern – für andere gilt es überhaupt nicht, weil es eine EU-Richtlinie ist – automatisch ihrem


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