Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 171

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weiten Steuerbetrug mit 1 576 Milliarden US-Dollar beziffert. 80 Prozent davon entfal­len auf die USA und Europa. Das macht 1 Prozent der Wirtschaftsleistung Europas oder 0,5 Prozent der Wirtschaftsleistung von USA und Europa in Summe.

Das soll man nicht kleinreden, Betrug ist Betrug, gehört bekämpft. Aber das wahre Problem sind die sogenannten Schattenquoten, das ist die Schwarzarbeit. In Nordeuropa macht das zirka 15 Prozent der Wirtschaftsleistung der jeweiligen Länder aus, ist damit halb so hoch wie in den romanischen Ländern, in Frankreich liegt sie bei­spielsweise bei 28 Prozent und in Italien bei 35 Prozent. In den USA liegt diese Schattenquote bei 7 bis 8 Prozent und in der Schweiz bei 5 Prozent. Insgesamt sind die Steuerausfälle durch diese Schattenquoten mindestens bei 30 bis 35 Prozent.

Diese sind also das wahre Problem verglichen mit 1 Prozent respektive 0,5 Prozent beim Steuerbetrug. Die sind das wahre Problem, nur die werden nicht gekämpft. Die werden auch nicht bekämpft mit der Aufhebung des Bankgeheimnisses. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn Kollege Amon fragt, cui bono, und Kollege Matznetter fragt, ja warum tun sie das, so bestehen diese Fragen zu Recht, denn die Schattenwirtschaft bekämpfen kann man nur, indem man die Steuerlast reduziert und die Staatsquote reduziert. Aber auf diesem Ohr sind beide Regierungsparteien taub; nicht nur in Österreich übrigens, sondern in ganz Europa. (Abg. Riepl: Mehr Kontrollen könnten wir auch machen!)

Schauen wir uns also an, Herr Kollege Stummvoll hat es ja auch angesprochen, was der § 38 des Bankwesengesetzes sagt: Beschäftigte von Kreditinstituten dürfen Geheimnisse, die ihnen aufgrund der Geschäftsverbindungen mit Kunden zur Kenntnis kamen, nicht weitergeben. Dieser Paragraph ist durch zahlreiche Ausnahmen aufge­weicht, bei Todesfall, bei Erbschaft, Auskunft an die Finanzmarktaufsicht und so weiter.

In Abs. 2 Z 1 steht auch drin:  im Zusammenhang mit einem Strafverfahren beziehungsweise eingeleitetem Strafverfahren bei Finanzvergehen.

Für Steuerausländer wurde das Bankgeheimnis bereits im September 2009 gelockert. Das ist eine saubere Lösung. Damit werden die Rechte der Bürger gegenüber dem Staat gewahrt, und diese Rechte haben unsere politischen Vorgänger erkämpft. Der gläserne Mensch kann und darf nicht das Ziel sein! Das haben wir heute auch schon gehört.

Das heißt aber, dass heute alle österreichischen Banken bei eingeleiteten Straf­verfahren per Gerichtsbeschluss alle gewünschten Auskünfte über in- und ausländi­sche Konteninhaber erteilen. Anschuldigungen, dass da irgendwelche Steuerhinter­zieher geschützt würden vom Bankgeheimnis, gehen daher völlig ins Leere. Es handelt sich also samt und sonders um Scheinargumente, die die wahren Hintergründe verdecken sollen. In Wirklichkeit – Kollege Amon, Sie haben es kurz angesprochen, zwar von der falschen Seite, aber hören Sie zu! – geht es um den vollkommen auto­matisierten und automatischen Informationsaustausch von Kontodaten, und zwar nicht nur innerhalb der EU, sondern auch mit den USA. Das ist das Einzige, worum es geht. (Beifall bei der FPÖ.)

Nach Möglichkeit soll das auch nicht durch irgendwelche richterlichen Beschlüsse verhindert werden. Das betrifft alle Konteninhaber und zum weitaus größten Teil auch jene, die völlig unbescholten sind und von denen die Guthaben auch schon längst versteuert sind.

Es ist auch nur dann sinnvoll, solche umfassenden Informationen zu haben und zu bekommen, wenn man das Vermögen der Kontoinhaber erfassen will, und zwar als Grundlage für eine Abdeckung von Bank- und Staatsdefiziten. Zypern war in dieser Hinsicht wirklich nur der erste Schritt.

 


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