Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 174

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einer derjenigen, wenn nicht sogar die Hauptperson in der ÖVP sind, die – zumindest in den Ankündigungen – direkte Demokratie fordert. Sie haben ja schon vor einem Jahr ganz konkrete Vorschläge dazu gemacht. Es geht daher auch darum, wie ernst Sie es damit meinen.

Womit hat sich diese Anfrage beschäftigt? – Mit der Europäischen Bürgerinitiative. Die haben wir vor einem Jahr in der EU eingeführt, das erste direktdemokratische Instru­ment, das dem europäischen Volk zur Verfügung steht. Sie gilt seit dem 1. April 2012. Bereits in den Umsetzungsverhandlungen hier im Haus haben wir Grüne, aber auch andere auf verschiedene Probleme hingewiesen, nämlich zum Beispiel auf das Problem, dass sich Österreich ausbedungen hat, besonders hohe Hürden für die Unterstützung dieser Europäischen Bürgerinitiative einzuführen. Die Unterstützungs­bekundungen können auf der Straße oder online gesammelt werden. In Österreich braucht man – im Gegensatz zu anderen Staaten – entweder einen Pass oder einen Personalausweis, um so eine Europäische Bürgerinitiative unterstützen zu können.

Ich bin – wie auch andere KritikerInnen – davon ausgegangen, dass es wahrscheinlich Österreicherinnen und Österreicher gibt, die aufgrund des Wahlrechtes legitimiert wären, eine solche Europäische Bürgerinitiative zu unterstützen, die aber vielleicht weder einen Pass noch einen Personalausweis haben, weil sie beides nicht benöti­gen – etwa weil sie als Lichtbildausweis einen Führerschein mit sich führen und aus unterschiedlichsten Gründen nicht mehr oder noch nicht verreisen.

Ich habe eine Anfrage an die Frau Innenministerin gestellt, ob sie uns eine Zahl nennen kann, wie viele Menschen davon betroffen wären, wie viele Menschen also von der Möglichkeit, ihr demokratisches Recht auszuüben, ausgeschlossen sind. Die Antwort der Ministerin damals war, das könne sie leider nicht sagen, weil die beiden Datensätze nicht miteinander verschränkbar sind, sie gehe aber schon davon aus, dass es eine erhebliche Anzahl an Menschen gebe, die weder einen Pass noch einen Personalausweis besitzen.

Wir haben also damals schon darauf aufmerksam gemacht, dass diese hohe Hürde tatsächlich dazu führt, dass einige Menschen nicht von ihrem demokratischen Recht Gebrauch machen können, und haben dann in längeren Verhandlungen unter den Parteien vereinbart, dass wir zumindest in Form eines Entschließungsantrages sicher­stellen, dass das Innenministerium konkret prüft, ob es denn nicht auch andere Legitimationsmöglichkeiten beziehungsweise Identifizierungsmöglichkeiten gibt als den Reisepass und den Personalausweis.

In diesem Entschließungsantrag ist gestanden, dass die Ministerin vom Parlament aufgefordert wird, sobald wie möglich, jedoch spätestens anlässlich der Evaluierung in drei Jahren für die Änderung der EBI-Verordnung auf europäischer Ebene einzutreten, damit die Kommission ein Online-Sammelsystem zentral bereitstellt und Organi­satorInnen von Europäischen Bürgerinitiativen einen einheitlichen Kostenersatz erhalten. Die Ministerin wurde weiters aufgefordert zu prüfen, unter welchen Voraus­setzungen die Liste der persönlichen Ausweispapiere – derzeit Reisepass und Per­sonal­ausweis – erweitert werden könne, um möglichst vielen Personen eine Unter­stützung zu erleichtern, und gegebenenfalls aufgrund des Ergebnisses dieser Über­prüfung gegenüber der Europäischen Kommission für eine entsprechende Änderung einzutreten.

Es ging also zum einen um die Ausweispapiere und zum anderen darum, welches System eingesetzt wird, um diese Online-Sammlung durchzuführen, und welche Kosten damit verbunden sind. Da sind wir Grünen dafür eingetreten, dass es idealer­weise ein gemeinsames, zentrales Online-System gibt, sodass alle möglichen Initia­tiven, ob sie sich mit dem Erhalt der Wasserressourcen oder mit anderen Frage-


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