Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 175

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stellungen befassen, davon Gebrauch machen können, um so auch die Kosten für die einzelnen Initiativen zu senken. Das waren die beiden Teile dieses Entschließungs­antrages.

Ein Jahr, nachdem diese Europäische Bürgerinitiative in Kraft getreten ist, habe ich mittels Anfrage abgefragt, was davon umgesetzt wurde.

Die Antwort der Ministerin im März 2013 war: „Bislang wurden der Bundeswahlbehörde Unterstützungsbekundungen zur Europäischen Bürgerinitiativen weder in Papierform noch in elektronischer Form zur Überprüfung vorgelegt. Das Sammeln einschlägiger Erfahrungen mit der Überprüfung von Unterstützungsbekundungen erscheint mir als eine der Grundvoraussetzungen, um im Sinn der Entschließung des Nationalrats vom 29. Februar 2012 (Nr. 231/E) tätig zu werden. Erste Überlegungen betreffend die Ausweitung des Kataloges der zur Identifikation zulässigen Nummern von Ausweis­papieren wurden in meinem Ressort dennoch bereits getroffen; sie werden in nächster Zeit intensiv fortgesetzt.“ Das war die Antwort auf meine Anfrage.

Was die Ministerin sagt, ist: Es haben sich noch keine konkreten Bürgerinitiativen bei uns gemeldet, deswegen haben wir es auch noch nicht für nötig befunden, das, was uns das Parlament aufgetragen hat, voranzutreiben. Das halte ich tatsächlich für eine Verhöhnung! Wir haben damals mit dem Entschließungsantrag nicht gemeint – und die Kolleginnen und Kollegen der anderen Parteien können das dann vielleicht bestätigen oder mögen mir widersprechen, wenn sie es anders gesehen haben –, dass man abwarten soll, bis die ersten Praxiserfahrungen kommen, um das dann zu überprüfen, sondern wir sind schon, ohne zu wissen, wer eine solche Initiative wie einreichen wird, davon ausgegangen, dass das zu Problemen führen wird und haben deshalb diesen Entschließungsantrag vereinbart. Das heißt, besonders ernst meint es die Innen­ministerin mit der direkten Demokratie nicht, wenn sie so eine Antwort gibt.

Mich würde natürlich interessieren – das ist nicht näher ausgeführt –, was denn jetzt diese ersten Überlegungen sind. Wir haben ja damals verschiedene Vorschläge gemacht: Führerschein, andere Ausweispapiere. Wie gesagt, andere Staaten verzich­ten gänzlich auf die Ausweispapiere. Das haben sich nur Österreich und ein paar wenige andere Länder ausbedungen. Mich würde interessieren: Was will man eigentlich? Das Parlament hat einen eindeutigen Beschluss gefasst, wie so oft wird dieser eindeutige Beschluss des Parlaments aber von Regierungsmitgliedern nicht in dem Ausmaß ernst genommen, wie sie das eigentlich tun sollten.

Ich erinnere nur an die Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle, wo Ähnliches geschehen ist. Da haben wir im Einklang mit der Bundesverfassung einen Entschluss gefasst, und dann mussten wir mehrfach darauf drängen, dass unsere Beschlüsse auch tatsächlich berücksichtigt werden.

Meine Frage also ganz konkret an Sie, Herr Staatssekretär, der Sie ja der „Mister Direkte-Demokratie“ in der ÖVP sind: Wie ernst meinen Sie es mit der direkten Demokratie, wenn dann bei der ersten direktdemokratischen Maßnahme, die es auf europäischer Ebene gibt, solche Antworten kommen? – Und diese direktdemokratische Maßnahme ist ja äußerst schwach. Wir wünschen uns viel mehr. Wir wünschen uns eine Europäische Volksabstimmungen und eine Dreistufigkeit, so wie wir das auch für Österreich vorschlagen, sodass bei ausreichender Unterstützung von Begehren auch wirklich Volksabstimmungen durchgeführt werden können.

Wie ernst kann man Sie nehmen, wenn Sie eigentlich zeigen, dass Sie keinerlei Interesse daran haben, dass sich alle Österreicherinnen und Österreicher, die aufgrund ihres Wahlrechts eigentlich dazu berechtigt wären, an diesem Instrument beteiligen können?

 


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