Führerschein im Auge. Es gibt aber leider Gottes einerseits datenschutzrechtliche und andererseits technische Detailfragen, über die wir nicht so leicht drüberkommen, wie zum Beispiel, dass bei alten Führerscheinen leider die Staatsbürgerschaft nicht erfasst war. Daher ist das einfach technisch ein Problem, weil eben nur Staatsbürger die Möglichkeit haben, die EBI in Österreich zu unterstützen.
Ich lade Sie gerne ein, mit uns ins Gespräch zu treten. Wenn Sie eine Idee haben, wie wir diese datenschutzrechtlichen und technischen Hürden überwinden können und den Führerschein somit auch akzeptieren können, dann bin ich der Erste, der Freude damit hat und der auch bereit ist, da eine Ausweitung vorzunehmen. Ich bitte Sie aber trotzdem, bei der Wahrheit zu bleiben. Es sind nicht „einige wenige“ Länder, die das so gelöst haben wie Österreich, sondern es sind 20 Länder – und das auch aus gutem Grund. (Beifall bei der ÖVP.)
Sie haben die Frage des zentralen Wählerregisters angesprochen. Ich finde es etwas merkwürdig, dass Sie gerade im Bereich der EBI für die Nutzung eines zentralen Wählerregisters sind. (Abg. Mag. Musiol: Online-System!) Als wir das für den Bereich der direkten Demokratie und deren Ausweitung vorgeschlagen haben, waren es leider Gottes gerade die Grünen, die dagegen waren, die datenschutzrechtliche Bedenken hatten, weshalb es nicht möglich war, ein zentrales Wählerregister einzuführen. Nun fordern Sie das aber spannenderweise in Ihrer Anfrage. (Abg. Mag. Musiol: Nicht nur die Grünen! Das BKA! Der Verfassungsdienst des BKA! – Ruf bei der ÖVP: Doppelzüngigkeit!)
Sie haben in der Anfrage von einer Evaluierung gesprochen, die stattfinden sollte. Wenn man sich den Beschluss anschaut, dann sieht man, dass diese Evaluierung innerhalb von drei Jahren stattfinden soll. Mittlerweile ist ein Jahr vergangen. Ich bin ein Fan von Evaluierungen, nur kann man nichts evaluieren, was noch nicht stattgefunden hat. Es hat noch keine Unterstützungserklärungen gegeben, die in Österreich abgegeben worden sind. Sobald Unterstützungserklärungen abgegeben werden, kann man das evaluieren. Ich bitte aber um Verständnis, dass eine Evaluierung leider Gottes nicht wirklich möglich ist, bevor Unterstützungserklärungen abgegeben werden. (Beifall bei der ÖVP.)
Zum letzten Punkt, zur Frage, wie ich es mit der direkten Demokratie halte: Das kann ich ganz leicht beantworten. Ich stehe zu dem, was ich vorgelegt habe. Wir haben vor einem Jahr als junge ÖVP ein Demokratiepaket mit sehr vielen Vorschlägen erarbeiten dürfen (Abg. Scheibner: Da haben Sie aber nicht viel umgesetzt in der Regierung!), über deren Umsetzung ich mich sehr freuen würde. Sie wissen, es kann nicht die Regierung so etwas beschließen, sondern es liegt am Parlament, diese Beschlüsse zu fassen. (Abg. Scheibner: Legen Sie es vor hier!)
Soweit ich weiß, hat es eine Arbeitsgruppe der Präsidentin Prammer gegeben, die sich, glaube ich, mehrmals getroffen hat, in der auch die Grünen vertreten waren. (Abg. Scheibner: Haben Sie in der Fraktion ?) Werfen Sie also bitte nicht mit dem Vorwurf um sich, warum sich da so wenig tut! Sie haben wesentlich mehr Kompetenz, in diesem Bereich etwas mitzubeschließen, als ich das in meiner Rolle als Staatssekretär habe. (Beifall bei der ÖVP.)
Sehen wir uns an, was sich bis jetzt im Bereich direkte Demokratie getan hat! – Ich gebe zu, es sind nur kleine Schritte, aber welche sind das? – Zentrales Wählerregister, um die Möglichkeit zu geben, dass man online ein Volksbegehren unterstützen kann; ein kleiner Vorschlag, aber doch. Wer war dagegen? – Die Grünen! (Abg. Scheibner: Das stimmt doch nicht! – Abg. Mag. Musiol: Das stimmt nicht!)
Zweiter Vorschlag: Aufwertung der Vorzugsstimmen, im Parlament mit den Stimmen aller Parteien bis auf eine beschlossen. Wer war dagegen? – Die Grünen! Frau Abge-
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