Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 178

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ordnete Musiol, ich bin für die Aufwertung der direkten Demokratie und lade Sie dazu ein, das genauso zu halten. Was die Details zur EBI betrifft, lade ich Sie gerne zu einem Gespräch ein. Wenn Sie des Rätsels Lösung haben, wie man den Führerschein verwenden kann, lassen wir uns gerne belehren und setzen das gerne um. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

17.38


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. – Bitte.

 


17.38.22

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Die Europäische Bürgerinitiative ist jetzt seit 14 Monaten in Kraft, und wenn man sich das anschaut, stellt man fest, dass sie von den Euro­päerinnen und Europäern sehr gut angenommen wurde. Ganze 14 Bürgerinitiativen sind seit April 2012 gestartet, zum Beispiel die Bürgerinitiative zum Schutz unseres Wassers und gegen die Privatisierung dieses wertvollen Rohstoffes, wie wir es in Öster­reich ja schon sehr lange verlangen. Diese Bürgerinitiative hat 1,4 Millionen Unterschriften gesammelt. Damit hat sie die Mindestmarke von 1 Million Unterschriften bereits weit überschritten, sie kann aber noch immer unterschrieben werden.

Damit wird deutlich, dass die Bürgerinnen und Bürger in Europa ihr Recht nutzen, die europäische Politik mitzubestimmen.

Damit sich die Europäische Bürgerinitiative gut und erfolgreich weiterentwickeln kann, müssen wir auf zwei Dinge achten: Erstens müssen wir dafür sorgen, dass möglichst alle Bürgerinnen und Bürger ohne allzu großen Aufwand eine Bürgerinitiative unter­stützen können, zweitens müssen wir aber auf der anderen Seite – und diese Diskussionen haben wir ja bereits geführt – sicherstellen, dass die Bürgerinitiative den hohen Standards entspricht, die auch bei Wahlen und Volksbegehren gelten. Nichts, meine Damen und Herren, schadet einem demokratischen Wahlverfahren mehr als Zweifel an der Korrektheit seiner Durchführung. Manipulation muss daher so gut wie möglich ausgeschlossen werden. Ich möchte nicht – und ich bin sicher, da sind Sie mit mir einer Meinung –, dass irgendjemand unter meinem Namen zum Beispiel eine Sache unterstützt, die ich gar nicht unterstützen will, dass jemand mit meinem Namen unterschreibt, und ich weiß gar nichts davon. Das wäre ohne Passnummer nicht ausgeschlossen.

Wir haben daher in Österreich die Anforderungen für die Unterstützung einer Bürger­initiative so angesetzt, dass wir eine ausgewogene Balance zwischen Zugänglichkeit auf der einen und Sicherheit auf der anderen Seite erhalten, und zwar indem wir – das wurde schon gesagt – bei der Unterstützungserklärung die Passnummer oder die Per­sonalausweisnummer angeben müssen.

Damit stehen wir übrigens in Europa nicht alleine – auch das haben wir schon gehört –; es sind etliche Länder, die denselben Weg gegangen sind.

Natürlich wollen wir das Ziel einer sicheren und seriösen Bürgerinitiative mit möglichst niedrigen Hürden verwirklichen. Daher haben wir im vergangenen Jahr die Bundes­regie­rung und insbesondere die Innenministerin mit diesem Entschließungsantrag aufgefordert, vor dem Hintergrund neuer technischer Möglichkeiten Alternativen zu prüfen, um die Europäische Bürgerinitiative noch einfacher zugänglich zu machen. Und da vertraue ich auf die Innenministerin, dass der Antrag in Ihrem Ministerium auch tatsächlich umgesetzt wird.

Allerdings ist die Bürgerinitiative ja erst ein Jahr in Kraft, und bei keiner der Initiativen ist die Unterschriftensammlung bisher abgeschlossen. Und ich denke, man sollte diese


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