Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 179

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Erfahrungen dann doch abwarten, bevor wir einseitig Maßnahmen setzen. Dann kön­nen wir schauen: Wie hat es funktioniert? Was hat nicht so gut geklappt? Und welche Erfahrungen haben die anderen Länder mit ihrem Verfahren gemacht? – Ich denke, die Ministerin wird uns dann die gewünschten Vorschläge vorlegen, und wir werden dann gemeinsam an der Verbesserung unseres bisherigen Verfahrens arbeiten können.

Was den von Ihnen angesprochenen Kompromissvorschlag betrifft, möchte ich schon anmerken, dass er keineswegs die Fragen löst, sondern eigentlich noch mehr Fragen aufwirft. Ich bin aber sicher, dass Sie im Verfassungsausschuss mit dem Kollegen Peter Wittmann noch weitere und konstruktive Gespräche führen werden können, damit es zu einem guten Abschluss und einem guten Fortschreiten hinsichtlich dieser Europäischen Bürgerinitiative kommt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.42


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. – Bitte.

 


17.42.54

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Musiol, ich schätze Sie sehr in Ihrem Engagement für die Bürgerinnen und Bürger, und ich nehme es Ihnen auch ab, dass Sie für mehr direkte Demokratie stehen. Aber in dem Punkt dieser Anfrage­beantwortung, glaube ich, tun Sie der Frau Bundesminister wirklich sehr unrecht. Sie werfen ihr vor, dass sie noch keine Evaluierung gemacht hat. (Abg. Mag. Musiol: Nein, das habe ich nicht vorgeworfen!) – Nicht? Okay. (Abg. Mag. Musiol: Dass sie die Identitätsnachweise noch nicht geprüft hat!) – Okay, dass der Identitätsnachweis noch nicht geprüft wurde. Sie werfen ihr vor, dass sie den Identitätsnachweis noch nicht geprüft hat, und ob das System, so wie es derzeit funktioniert, auch den Anforderungen entspricht und ob das passt mit der Passnummer. – Das haben Sie jetzt vorgeworfen, dass sie das noch nicht getan hat.

Jetzt haben wir die Situation, dass aber noch überhaupt keine einzige Unterschrift zur Überprüfung ins Innenministerium gekommen ist. Also, Frau Kollegin Musiol, wie soll die Frau Innenministerin überprüfen, wenn noch keine Unterschrift daliegt, die sie überprüfen kann? Daher ist das ausgeschlossen. Sie können es ihr auch nicht vor­werfen, dass sie es noch nicht gemacht hat, wenn sie noch gar keine Möglichkeit gehabt hat. (Abg. Mag. Musiol: Wir wissen ja jetzt schon, dass es Menschen gibt, die nicht mitmachen! – Das war der Sinn des Entschließungsantrags: Wir wissen jetzt schon, dass es Menschen gibt, die nicht teilnehmen können!)

Aber, Frau Kollegin Musiol, wir haben im Entschließungsantrag – den haben wir ge­meinsam beschlossen – stehen: innerhalb von drei Jahren – nämlich weil wir gewusst haben, es wird einige Zeit dauern. (Abg. Mag. Musiol: Spätestens!) Ja, spätestens nach drei Jahren. Und ich verstehe das Wort „spätestens“ im Sinne von „so früh wie möglich“. (Abg. Mag. Musiol: Genau!) Und „so früh wie möglich“ heißt: Wenn es die erste Möglichkeit zur Überprüfung gibt, dann soll überprüft werden. – Aber wir haben noch nicht einmal die erste Möglichkeit zur Überprüfung, und daher konnte sie auch noch nicht überprüfen.

Daher sind Sie jetzt mit Ihrem Vorwurf einfach viel zu früh dran. Verlassen Sie sich auf die Innenministerin! Wenn sie die ersten Unterschriften zur Überprüfung bekommen hat, wird sie überprüfen, wie das System funktioniert hat. (Abg. Mag. Musiol: Man weiß doch jetzt schon, dass Menschen nicht teilnehmen können! Dazu brauch ich doch keine Bürgerinitiative! !)

 


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