Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 180

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Nun, das ist eine eindeutige Beschlusslage, dass wir evaluieren, wenn die Unter­schriften vorliegen. Das ist ja ganz klar, sonst macht das System ja keinen Sinn. (Abg. Mag. Musiol: die Identitätsnachweise betrifft! Das stimmt doch nicht!) Wir wollten überprüfen, ob das System gewährleistet, dass, erstens, sich jede Person nur einmal eintragen kann und, zweitens, die Person, die sich einträgt, auch hundertprozentig die Person ist, die sie vorgibt zu sein. (Abg. Mag. Musiol: Genau!)

Das sind die zwei entscheidenden Punkte. Und das möchte ich in Zukunft sicher­stellen, sowohl was die Europäische Bürgerinitiative betrifft als auch was die zentrale Wählerevidenz in Österreich für das kommende Wahlrecht betrifft – ganz genau so in diesen beiden Punkten. Das haben wir jetzt auf österreichischer Ebene sichergestellt mit der zentralen Wählerevidenz, indem wir einen Zentralcomputer vorgesehen haben, wo alle Daten eingehen, wo alle Wahlbehörden konkret überprüfen können, ob eine bestimmte Person eingetragen ist oder nicht und ob sich diese entweder bei der Wahlbehörde selbst als solche ausweist oder online mit einer Handysignatur oder über die Versicherungskarte, auch mit einer elektronischen Signatur, und sich eintragen darf.

Damit haben wir beides gewährleistet. Das ist das System, das Sie im Grunde auch auf europäischer Ebene verlangen.

Jetzt bitte ich Sie zuerst einmal: Stimmen Sie dem auf österreichischer Ebene zu! (Abg. Mag. Musiol: Wenn der Datenschutz passt, jederzeit!) Da haben Sie uns bis jetzt nämlich auch noch nicht die Zustimmung gegeben (Abg. Mag. Musiol: Ja, weil der Datenschutz nicht passt!), und das brauchen wir nämlich, um den Bürgerinnen und Bürgern in Österreich mehr Möglichkeiten für direkte Demokratie zu geben. (Abg. Mag. Musiol: Wollen Sie wirklich ein System beschließen, das datenschutzrechtlich problematisch ist? – Das können Sie doch nicht wollen!)

Also, Frau Kollegin Musiol, Sie reden mit gespaltener Zunge: Auf der einen Seite, auf europäischer Ebene, wollen Sie nämlich gerne, dass mehr erreicht wird, dass eine zentrale Wählerevidenz eingerichtet wird, auf der anderen Seite, in Österreich, sagen Sie aber, es ist zu wenig, obwohl wir es bereits anbieten, und da stimmen Sie dem nicht zu. Daher sage ich: Stimmen Sie dem ersten Teil zu, dann können wir den nächsten Schritt gehen! Das wäre, glaube ich, ein gemeinsamer Kompromiss.

Und was den nächsten Schritt betrifft, den Sie angesprochen haben, hinsichtlich der Volksbefragung: Ich kann Ihnen nur sagen, mich stimmt das heute optimistisch. In der Fragestunde hat der Herr Bundeskanzler erklärt, er kann sich das gut vorstellen. Er hat auch zur Kenntnis genommen, dass es unterschiedliche Meinungen in seiner eigenen Fraktion gibt, aber wenn es eine taugliche Möglichkeit gibt, dann kann er sich das vorstellen.

Ich hoffe jetzt auf seine Unterstützung in seiner Fraktion. Wir werden einen gemein­samen Vorschlag machen, damit es dazu kommen kann. Wir brauchen dazu keine Volksabstimmung mehr. Dann können wir das auch gemeinsam beschließen.

Ich sehe diesen Weg überhaupt nicht ausgeschlossen, sondern, im Gegenteil, nach dem heutigen Vormittag und der Erklärung des Herrn Bundeskanzlers sehr, sehr hoff­nungsfroh, weil ich mir ja auch nicht vorstellen kann, dass der Herr Bundeskanzler das nicht mit seiner Fraktion hier im Parlament abgestimmt hat.

Daher: Gehen wir den nächsten Schritt! Der nächste Verfassungsausschuss kommt, und ich denke, wir werden bis dahin schon nähere Schritte und nähere Möglichkeiten haben, wie wir dem auch zum Durchbruch verhelfen können. (Beifall bei der ÖVP.)

17.47

 


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