Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 181

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


17.48.05

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! „Die Abschaffung der Nation ist die europäische Idee“, hat der erste europäische Kommissionspräsident Walter Hallstein, CDU, gesagt. – Ja, das kann man so sehen.

Und: Wer sich beschwert, dass die Europäische Union nicht demokratisch legitimiert ist, hat sie nicht verstanden, sagt Robert Menasse, ein großer Befürworter der Inte­gration. Und die Vereinigung Nova EUropa, die ja von ÖVP-Granden geführt wird, propagiert die Europäische Republik.

Das kann man natürlich so sehen, das ist keine Frage. Das ist eine Sichtweise, dass man Europa so verfasst sehen will. – Wir von der Freiheitlichen Partei sind völlig gegenteiliger Meinung. Wir sind der Meinung, dass Grundlage der Demokratie der Nationalstaat ist, und das zeigt sich auch in vielen Punkten. Wir sind der Meinung, dass die Entscheidungen, die Österreich betreffen, im Parlament getroffen werden sollen, und nicht von Beamten in Brüssel. – Das ist einmal der wesentliche Punkt. (Beifall bei der FPÖ.)

Dieser Diskussion muss man sich auch ehrlich stellen. Ich wundere mich immer, dass das dann immer so weggewischt wird. Die Grünen sagen das ehrlich, aber die ÖVP sagt dann immer, nein, das geht uns nichts an, denn wir sind gar nicht für die Europäische Republik, oder sonst was. Ich würde das gerne einmal einfach ehrlich hören, damit man auch darüber reden kann.

Aber als Ergebnis dieser nicht-demokratischen Verfasstheit gibt es dann solche Dinge wie diese Europäische Bürgerinitiative. Was ist denn diese Europäische Bürger­initiative? – Da müssen erstens einmal die Initiatoren das, was sie fragen wollen, der Kommission zur Genehmigung vorlegen. Da ist schon einmal sehr fraglich, ob dieser Themenbereich überhaupt angefragt werden darf, ob das überhaupt Grundlage einer Bürgerinitiative sein darf.

Dann wird mit sehr großen Hürden diese Initiative durchgeführt: In sieben Staaten müssen insgesamt mehr als eine Million Menschen das unterstützen. – Sehr aufwen­dig.

Und was ist dann das Ergebnis? – Diese Initiative wird dann wieder an die Kommission herangetragen, und die Kommission muss dazu nicht einmal Stellung nehmen. Die muss damit gar nichts machen!

Das ist also die Europäische Bürgerinitiative, dieser „Meilenstein“ in der demo­kratischen Entwicklung der Europäischen Union, dieses Pflänzchen der direkten Demo­kratie. Also da sieht man, was hier wirklich los ist. Und das jetzt einmal vorausgeschickt, gehen wir jetzt über zur Frage: Wie ist es in Österreich umgesetzt?

In Österreich hat man dafür auch noch maximale Hürden festgelegt. Wir haben gerade gehört, was da die Punkte sind, dass man also einen Personalausweis oder einen Reisepass braucht. Dazu wird vom Herrn Staatssekretär gesagt, es gibt hier eben diese großen Hürden, denn der Führerschein würde die Staatsbürgerschaft nicht darstellen. – Ja, das ist völlig richtig. Aber man muss ja sowieso nachsehen, ob der Betreffende wahlberechtigt ist. Das muss man ja sowieso überprüfen. Es kann erstens auch mit einem anderen Ausweis alles Mögliche der Fall sein, und zweitens kann es sein, dass der Betreffende in keiner Wählerevidenz steht oder sonst etwas. Das heißt, die zweite Überprüfung findet sowieso statt.

 


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