Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 222

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Eine Anmerkung, Kollegin Schenk, zu dem, was du zur sexuellen Belästigung gesagt hast. Du meintest, es sei nicht nachvollziehbar, warum wir die Geltendmachung von einem Jahr auf drei Jahre verlängern. Das wurde auch von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern teilweise schon angesprochen. Wenn man mit Betroffenen spricht – und da empfiehlt es sich durchaus auch, mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft zu sprechen –, dann merkt man, es gibt viele Fälle – etwa wenn es um eine vorgesetzte Position oder eine Machtposition geht –, in denen man einfach Zeit braucht, insbesondere wenn es eine vehemente Belästigung ist, und die Geltendmachung einfach nicht innerhalb von ein, zwei Tagen möglich ist. Oft ist einfach auch eine Abhängigkeitssituation gegeben und erst wenn diese aufgelöst ist, nicht mehr vor­herrscht, trauen sich Betroffene, eine Belästigung geltend zu machen. Ich glaube, hier müssen wir alles tun, damit diesen Betroffenen auch geholfen werden kann und ihnen nicht der Weg durch eine kurze Frist abgeschnitten wird.

Wir bekennen uns ganz klar zur Gleichbehandlung und zu den dafür notwendigen Maßnahmen, meine Damen und Herren, aber ich möchte ganz konkret auf das Levelling-up eingehen.

Dazu möchte ich auch gleich Folgendes sagen: Auch wenn Falsches immer wieder behauptet wird, wird es dadurch nicht richtiger, meine Damen und Herren!

Tatsache ist, es gibt EU-weit ein einziges Land, das sämtliche Diskriminierungs­merkmale im Levelling-up umgesetzt hat, das ist Großbritannien, meine Damen und Herren. Die 17 Länder, die heute mehrfach angesprochen wurden – der Herr Bundes­minister hat einmal von 21 gesprochen –, haben nur einzelne Diskriminierungsmerk­male außerhalb der Arbeitswelt beim Zugang zu Waren und Dienstleistungen umgesetzt. Es hat also nur ein einziges Land alle Merkmale umgesetzt, und genau dieses Land, Großbritannien, kämpft jetzt mit einer Klagsflut, bei der wirklich auch evident wird, was Levelling-up konkret in der Umsetzung heißt und wie schwierig das auch ist.

Frau Kollegin Wurm, zum Thema Länder – der Bundesminister hat es angesprochen – möchte ich dir Folgendes sagen: Gerade beim Beispiel der Wohnungsvergabe, das du auch angesprochen hast, geht es eben nicht um Privatwohnungen, sondern da geht es um Wohnungen, für die der öffentliche Dienst zuständig ist. Da bekennt man sich ja auch offen dazu, dass es hier auch andere Möglichkeiten gibt und dass das eben kein Eingriff in Eigentum und Privatsphäre ist. Dort, wo die öffentliche Hand verantwortlich ist, kann man auch entsprechend eingreifen, muss das auch tun und das macht auch Sinn. Ansonsten sind die Länderregelungen relativ zahnlos.

Wenn man sich damit beschäftigt, was das in den Bundesländern heißt, dann sieht man, dass das eine ganz andere Qualität hat und viel weitreichender ist, als es das Levelling-up auf Bundesebene im Bundesgesetz wäre.

Eines noch zur EU-Richtlinie: Tatsache ist – auch da wird das Falsche nicht richtiger, wenn man es zigfach wiederholt –, dass es keine verabschiedete Richtlinie gibt, das hat auch der Bundesminister im Ausschuss gesagt. Wir haben die Gleichbehandlungs­richtlinie 2006, das war die letzte, die auf EU-Ebene verabschiedet wurde. Diese haben wir auf Punkt und Beistrich umgesetzt, meine Damen und Herren. Dazu bekennen wir uns auch. Seit 2008 aber liegt die Richtlinie, die das Levelling-up enthält, auf Eis, eben weil auch zahlreiche andere Länder – nicht nur Österreich, sondern viele Länder – substanzielle Probleme haben, weil sie ganz konkrete Bedenken haben. Diese Bedenken, meine Damen und Herren, bestehen aus gutem Grund, da kann man sie noch so oft kleinreden, lächerlich machen, verhöhnen, wie es teilweise auch im Aus­schuss passiert ist.

 


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