Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 221

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20.04.44

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nur ein paar Sätze sagen. Über das Levelling-up ist jetzt schon genug berichtet worden. Wir leben in einer Koalition und in dieser Koalition ist es eben, wie es ist. Das Einzige, was mich beruhigt, ist, dass das Levelling-up in acht österreichischen Bundesländern umgesetzt ist, nur ein Bundesland hat es noch nicht umgesetzt, alle anderen haben es geschafft. (Rufe bei der FPÖ: Welches denn?) Niederösterreich hat es noch nicht umgesetzt, aber alle anderen acht haben es bereits umgesetzt. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Und aus welchem Bundesland stammt die Frauenministerin?) Wir werden weiter daran arbeiten. (Rufe beim BZÖ: Immer Niederösterreich! – Abg. Grosz: Wie in der Steinzeit!)

Beschäftigen wir uns aber doch mit dem, was wir umsetzen konnten! Wir konnten die Klarstellung hinsichtlich des Schutzniveaus bei selbständiger Erwerbstätigkeit umset­zen, wir konnten auch die Ausdehnung der Verpflichtung zur Angabe des Mindest­entgeltes in Stelleninseraten, dort, wo es keinen Kollektivvertrag gibt, der dahintersteht, umsetzen.

Die Ausdehnung der Geltendmachung von sexueller Belästigung ist in Wirklichkeit eine Verbesserung der Situation. Ich kann dazu jetzt nur Studien und Gespräche mit Frauen zitieren, aber die zeigen alle: Viele Frauen melden sich nicht zwei Tage nach einer Beläs­tigung, aus vielen, vielen Gründen. Viele brauchen ein oder zwei Jahre, um mit Situationen fertigzuwerden und sich dann zu melden. Demzufolge ist die Ausweitung auf drei Jahre von vielen Betroffenen auch sehr stark unterstützt worden.

Über die Senate ist schon gesprochen worden. Die Stärkung des Schlichtungs­charakters möchte ich auch noch hervorheben. Was mir auch ganz wichtig war, ist, dass wir auch bei den sogenannten Umsetzungen im Behindertenbereich weiterge­kommen sind und dass es uns möglich war, die diskriminierenden und EU-rechts­widrigen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Familienhospizkarenz für eingetragene Partnerschaften entfallen zu lassen.

Das heißt, es ist ein Fortschritt. Das ist zwar ein Fortschritt in kleinen Schritten, aber es ist wichtig, diese Schritte überhaupt zu tun. Demzufolge ersuche ich Sie um Zustim­mung.

Da hier auch ein bisschen Wahlkampf gemacht wurde, sei mir noch ein Hinweis gestattet. Ein Freibetrag hat immer eine Eigenheit, und diese Eigenheit sollte man berücksichtigen: Ein Freibetrag gilt nicht für alle. Es ist heute schon so, sehr geehrte Frau Abgeordnete, dass 600 000 Kinder in Österreich die jetzigen Freibeträge nicht konsumieren können, weil ihre Eltern nicht genügend verdienen. Das sollte Ihnen doch zu denken geben!

Wenn man Freibeträge weiter ausbaut, erhöht man dadurch die weitere Diskriminie­rung. Ich möchte Sie nur bitten, das bei allen Debatten entsprechend mit zu berück­sich­tigen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.07


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Marek. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.08.00

Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es ist bereits gesagt worden: Die Novelle ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.

 


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