Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 223

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Levelling-up ist ein weitreichender Eingriff in die Privatsphäre, in Eigentum, in die Privatrechte. Jetzt weiß ich durchaus, dass es Fraktionen hier im Haus gibt, denen Privateigentum, Eigentum oder Rahmenbedingungen für die Wirtschaft nur bedingt ein Anliegen sind, uns ist das aber ein zentrales Anliegen, meine Damen und Herren.

Man muss – bei aller Notwendigkeit, Diskriminierung abzuwenden und zu verhindern – immer abwägen, wie weit dadurch ein massiver Eingriff in Eigentum, in Privatsphäre, in die Wirtschaft tatsächlich zulässig ist. Genau diese Balance zu finden, dieses Abwägen ist unsere Aufgabe und unsere Verantwortung, denn Antidiskriminierung darf nicht die Aufgabe von Freiheiten sein. Ich glaube, das ist ein zentrales Thema.

Ganz zum Schluss, meine Damen und Herren, zur Beweislastumkehr – der Grüne Antrag fordert diese ja. Wir haben das ja im Ausschuss schon diskutiert. Die Beweis­lastumkehr wäre ein Bruch unseres Rechtstaatsprinzips. Laut diesem ist es so, dass jemand bis zum Beweis des Gegenteils unschuldig ist. Bei der Beweislastumkehr kann es, gerade im Fall von Belästigungen, die ja der Antrag besonders anspricht, sein, dass jemand behaupten kann – ich sage es jetzt einmal bewusst plakativ –, belästigt worden zu sein und damit schuldig bis zum Beweis des Gegenteils ist.

Ich glaube, meine Damen und Herren, das ist nicht unproblematisch. Hier müssen wir uns sehr gut ansehen, welche Instrumente wir wirklich brauchen, wenn es darum geht, vor Diskriminierung und Belästigung zu schützen. Dass das die Beweislastumkehr ist, wage ich zu bezweifeln. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

20.13


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort hat sich Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek gemeldet. – Bitte.

 


20.13.22

Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nur einige wenige Sätze auch von meiner Seite, weil ich mit Bedauern feststellen muss, dass wir es gemeinsam nicht geschafft haben – das Thema ist zum zweiten Mal, nicht zum dritten Mal auf der Tagesordnung gewesen –, den Diskriminierungsschutz außerhalb der Arbeitswelt auf alle Gruppen, die betroffen sind, auszuweiten.

Ich glaube nicht, dass wir aufrechnen sollten, wie viele Länder schon, wie viele nicht, ob es eine Richtlinie gibt oder nicht. Ich glaube, dass wir uns als moderne, fort-schrittliche Gesellschaft zeigen könnten und das eine oder andere Mal eine Sache, die mit den Sozialpartnern seit zwei oder drei Jahren längst ausverhandelt ist und gegen die niemand etwas hat, auch umsetzen könnten.

Ich habe jetzt nicht ganz nachvollziehen können, warum man das Privateigentum vor Menschen schützen muss. Ich kann nicht nachvollziehen, wo die Eingriffe ins Privat­eigentum sind, wenn man gleichgeschlechtliche Menschen, die einander lieben, davon ausschließt, dass sie sich gemeinsam irgendwo eine Wohnung nehmen.

Ich bin etwas betroffen darüber, dass immer wieder diese Beispiele der Wohnungs­vermietung herangezogen werden, um zu dokumentieren, dass es nicht erwünscht ist, dass sich schwule oder lesbische Paare irgendwo einmieten oder sich ein Hotelzimmer nehmen und so weiter. Was das mit Freiheitsrechten oder Privateigentum oder Privatrechten zu tun hat, frage ich mich aus gesellschaftspolitischer Sicht.

Ich glaube, gesellschaftspolitisch fortschrittlich zu denken und in unserem Land keine Gruppierung, keinen Lebensentwurf auszuschließen, wäre schon an der Zeit. Das ist eben nicht die Gelegenheit, wo man sich an einer Richtlinie festhalten muss, wo man aufrechnen muss, wer einzelne Beispiele umsetzt oder nicht. Tatsache ist, dass sich acht Bundesländer in Summe weiterbewegen und dass wir als Bund es leider wieder


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