Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 224

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nicht geschafft haben – das sage ich mit Bedauern –, diese Diskriminierung außerhalb der Arbeitswelt so auszuweiten, dass sich alle Menschen in Österreich auch sicher fühlen können und vor Diskriminierung sicher sein können.

Ich weiß, das Levelling-up wird kommen, das wurde heute auch schon gesagt, und wir werden weiter daran arbeiten, wie Kollegin Schittenhelm gesagt hat. Vielleicht geht auch noch etwas vor dem Herbst. (Beifall bei der SPÖ.)

20.15


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Szep. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.15.41

Abgeordnete Irene Szep (SPÖ): Herr Präsident! Frau Präsidentin! Frau Ministerin Heinisch-Hosek! Herr Bundesminister Hundstorfer! Meine Damen und Herren! Ich möchte auf drei Bereiche der Sammelnovelle des Gleichbehandlungsgesetzes eingehen. Ich habe mir nur einen kleinen Teil vorgenommen, denn vieles ist schon gesagt worden.

Der erste Punkt ist die Ausweitung des Diskriminierungsschutzes. Vorgesehen sind verpflichtende Angaben des Mindestentgeltes in Stelleninseraten, inklusive Strafbe­stim­mungen in allen Branchen, in denen kein Kollektivvertrag, kein Gesetz oder sons­tige Normen Mindestentgelte regeln. Frauen haben eher Hemmungen, ihre Forde­rungen nach gleicher Bezahlung bei gleicher Leistung und gleicher Arbeitszeit zu verbalisieren und geltend zu machen. Auf Initiative unserer Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek ist im Netz ein super Gehaltsrechner installiert worden, der Frauen einen besseren Vergleich und Überblick über die Einkommen bietet. Über www.gehaltsrechner.gv.at hat nunmehr jede Frau – aber natürlich auch jeder Mann, klar – die Möglichkeit, zu überprüfen, ob sie wirklich das verdient, was ihr zusteht.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, das fordern wir Frauen schon seit über 100 Jahren. Ich weiß, das ist eine alte Forderung, aber diese Forderung ist heute, wie ich meine, genauso aktuell, wie sie früher war, denn noch immer verdienen Frauen bei gleicher Arbeit um zirka 20 Prozent weniger. In manchen Bereichen geht das sogar bis zu 30 Prozent. Das würde bei einem Durchschnittseinkommen von zirka 2 250 €, das viele Frauen leider überhaupt nicht erreichen, im Jahr einen Verlust von 7 200 € insgesamt bedeuten. Das ist schon enorm! Je weniger Frauen verdienen, desto mehr fehlt ihnen das ihnen vorenthaltene Geld dann natürlich auch. Grund genug, den nächsten Schritt zu setzen, um die Gehaltsschere zu verringern.

Der zweite Punkt: Verankerung der Verpflichtung des Bundeskanzlers beziehungs­weise der Bundeskanzlerin sowie der Bundesministerin und des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, einmal im Jahr die NGOs zu einem Ge­spräch betreffend die Bekämpfung von Diskriminierungen von Frauen sowie von Menschen mit Beeinträchtigung einzuladen.

Dritter Punkt: Verkleinerung der Senate der Gleichbehandlungskommission, um die Verfahrensdauer von 18 Monaten auf ein Jahr zu verkürzen.

Durch die geplanten Verbesserungen wird es zu einem Abbau der Diskriminierung sowohl der Frauen als auch der Menschen mit Behinderung kommen. – Danke. (Lebhafter Beifall bei der SPÖ.)

20.18


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. 3 Minuten. – Bitte.

 


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