Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 225

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20.18.51

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Frau Kollegin Szep, das war offen­sichtlich Ihre erste Rede hier im Hohen Haus, Gratulation, toll gemacht! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek! Herr Bundes­minister Hundstorfer! Werte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gesetz bringt eindeutige Verbesserungen im Bemühen um die Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Berufsleben, der Herr Bundesminister hat ja die Details ausgeführt.

Ich möchte noch die wichtige Neuerung hervorheben, dass das Entgelt künftig auch in Stelleninseraten angegeben werden muss, wenn es sich um Bereiche ohne Kollektivvertrag handelt. Das ist ein probates Mittel, um Frauen Chancen aufzuzeigen.

Die politische Bilanz der vergangenen fünf Jahre für Frauen kann sich sehen lassen und ist beeindruckend. Es ist vieles gelungen. Wir sollten diesen Schwung noch für einen starken Endspurt mitnehmen und auch für die nächsten Jahre.

Worum geht es denn da? Welche Fragen sind noch offen? – Uns geht es um die optimale Familienförderung. Der Herr Minister hat ja den Steuerfreibetrag ange­sprochen, darauf möchte ich jetzt auch noch eingehen. Wir wünschen uns ja, dass die Familien mit einem Steuerfreibetrag von 7 000 € pro Jahr und pro Kind entlastet werden.

Wie schaut denn derzeit die Realität aus? – In den Familien arbeiten meist beide Elternteile. Da wollen wir ansetzen: Dieser Freibetrag soll den Eltern je zur Hälfte ange­rechnet werden. Genau das ist auch ein wichtiger Impuls, um die Anerkennung der Erwerbstätigkeit der Frauen zu zeigen. Zusätzlich sollten für jedes Kind vier Jahre für die Pension angerechnet werden, und zwar unabhängig vom Datum der Geburt des Kindes.

Was mir persönlich ein besonderes Anliegen ist: Wir wollen die Kindererziehungszeiten auch rückwirkend für die Geburtenjahrgänge vor 1955 anrechnen. Es kann doch nicht vom Geburtsdatum der Mutter abhängen, wie hoch ihre Pension ist! Alle, die nach 1955 geboren sind, sind diesbezüglich schon bessergestellt; wir freuen uns, dass das gelungen ist. Jetzt wollen wir Verbesserungen für jene Mütter, die vor 1955 geboren sind.

Warum ist das so wichtig? – Das würde für viele Frauen bedeuten, dass sie zum ersten Mal in ihrem Leben eine eigene Pension bekommen. Und für viele tausend Frauen würde es auch heißen: höhere Pension.

Alles in allem deutliche Verbesserungen für Frauen. Ich hoffe sehr, dass wir hier zu einer guten und gemeinsamen Lösung kommen können. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

20.21


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tages­ordnungspunkt ist Herr Abgeordneter Hell zu Wort gemeldet. 2 Minuten. – Bitte.

 


20.22.00

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Seit nunmehr über 30 Jahren verbietet das Gleichbehandlungsgesetz Diskriminierung (Beifall bei der SPÖ) aufgrund des Geschlechtes und seit 2004 auch Ungleichbehandlungen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Weltanschauung oder auch des Alters in der gesamten Arbeitswelt. Viele Mitglieder dieses Hauses, Arbeiterkammern, Ge-


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