Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 226

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werk­schaften haben seither Schritt für Schritt Erweiterungen und Verbesserungen für die Betroffenen durchgeführt.

Die vorliegende Sammelnovelle enthält viele wichtige Punkte, besonders im Bereich der Ausweitung der Diskriminierung und des Diskriminierungsschutzes. Die wesent­lichen Punkte wurden von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern bereits ange­sprochen. Ich darf nur daran erinnern, dass hier auch die Verkleinerung des Senates der Gleichbehandlungskommission enthalten ist, was eine wesentlich raschere Be­hand­lung der anstehenden Probleme mit sich bringt. Auch die Harmonisierung des Behindertengleichstellungsrechtes mit den Angleichungen an das Gleichbehandlungs­gesetz ist hier geplant und wird eingearbeitet.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Auch für mich ist es nicht ganz ver­ständlich und bedauerlich, dass es außerhalb der Arbeitswelt zu keiner Angleichung zum Schutz vor Diskriminierung, dem sogenannten Levelling-up, gekommen ist. Es bleibt völlig unverständlich, warum die Einbeziehung von Ungleichbehandlung von Menschen aufgrund ihres Alters, der Religion, der Weltanschauung außerhalb der Arbeitswelt nicht möglich war.

Unsere Fraktion wird aber weiterhin an einer gemeinsamen Umsetzung dieser Schutz­bestimmung arbeiten. Ich betone noch einmal: gemeinsam! Ich glaube, dieser Punkt sollte von sehr vielen Damen und Herren dieses Hohen Hauses mitgetragen werden. (Abg. Mag. Widmann: Auch von der SPÖ!)

Letztendlich darf ich mich bei meiner Fraktion recht herzlich dafür bedanken, dass ich als einziger Mann zu diesem Gleichbehandlungsgesetz sprechen durfte. Ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.24

20.24.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht eine der Berichterstatterinnen ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz, das Gesetz über die Gleich­behandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Behin­derten­einstellungsgesetz, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und das Arbeits­vertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 2326 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Diskriminierung im Gleich­behandlungsgesetz.

Darüber ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

 


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