Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.
Die Stimmzettel, die zu benutzen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordnetenpulte und tragen jeweils den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.
Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.
Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Entschließungsantrag stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen. Bitte achten Sie sorgfältig darauf, nur einen Stimmzettel einzuwerfen.
Ich ersuche nunmehr den Schriftführer, Herrn Abgeordneten Zanger, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Herr Abgeordneter Jakob Auer wird ihn später dabei ablösen. – Bitte.
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(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger und Jakob Auer werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Urne.)
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die Stimmabgabe ist beendet.
Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenauszählung vornehmen. Die Sitzung wird zu diesem Zweck für einige Minuten unterbrochen.
Die Sitzung ist unterbrochen.
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(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 20.30 Uhr unterbrochen und um 20.34 Uhr wieder aufgenommen.)
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.
Abgegebene Stimmen: 146; davon „Ja“-Stimmen: 15, „Nein“-Stimmen: 131.
Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Korun, Kolleginnen und Kollegen ist somit abgelehnt.
Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:
Brosz Dieter, Brunner Christiane;
Grosz Gerald;
Kogler, Korun;
Lichtenecker;
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