Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 229

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Unterreiner;

Weninger, Widmann Rainer, Windholz, Windisch, Winter, Wittmann Peter, Wöginger, Wurm;

Zanger.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir sind noch immer im Abstimmungsvorgang, und ich bitte, die Plätze einzunehmen!

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Gleich­behandlungsausschusses, seinen Bericht 2327 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ich weise den Antrag 1498/A(E) dem Justizausschuss zu.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Gleichbehandlungsausschusses, seinen Bericht 2328 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

20.35.4010. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 1632/A(E) der Ab­ge­ordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einfüh­rung eines Straftatbestandes „Zwangsehe“ (2329 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Gartelgruber. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.36.09

Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Seit März 2011 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland im Strafgesetzbuch den eigenständigen Straftatbestand der Zwangsheirat. Auch dort hat es vorab schon den Tatbestand der schweren Nötigung gegeben. Ich weiß, das wird jetzt das Argu­ment für die Ablehnung sein, deswegen möchte ich es hier explizit noch einmal erwähnen. Denn auch diese schwere Nötigung war in der Bundesrepublik Bestand, trotzdem wurde dort der Straftatbestand Zwangsehe eingeführt.

Mit dem beschlossenen Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsverheiratung erfolgte die Abkehr von ideologischer Integrationspolitik. Ein Abgeordneter im Deutschen Bundestag hat sogar gemeint – ich zitiere –: Die „Multikultiromantik“ hilft bei dieser Thematik „nicht weiter“.

Auch mein Antrag hat zum Ziel, hier in Österreich Zwangsheirat stärker als bisher als strafwürdiges Unrecht aufzuzeigen und einen eigenen Straftatbestand zu schaffen. (Beifall bei der FPÖ.) Damit würden wir hier als Gesetzgeber unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass wir in Österreich Zwangsheirat als schweres Unrecht verurteilen. (Beifall bei der FPÖ.) Wir würden auch ein starkes Zeichen dafür setzen,


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite