Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 247

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Das ist meines Erachtens nicht ganz schlüssig. Ich glaube, es ist sehr gut, dass auch Politiker Funktionen in Vereinen übernehmen, ehrenamtliche Funktionen, denn es ist die Aufgabe von uns allen, zu schauen, dass der Sport in möglichst breite gesell­schaftliche Schichten vordringen kann, dass wir dem Sport möglichst viele Plattformen bieten können.

Da sollten wir auch die Politik, die ja doch eine gewisse Öffentlichkeitswirkung hat, und die Politiker nicht ausschließen und sollten all jenen danken, die wirklich ehrenamtlich ihre Zeit zur Verfügung stellen. (Beifall bei der ÖVP.)

Das Bundes-Sportförderungsgesetz ist eigentlich die Weiterführung der bisherigen Besonderen Bundessport-Förderung mit rund 80 Millionen € pro Jahr. Dazu hat es ja bereits Kritik des Rechnungshofes gegeben, dass Vergabe und Kontrolle bisher nicht so ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Mit dem neuen Gesetz stellen wir das Ganze auf neue Beine.

Begonnen wurde der Prozess durch eine Expertengruppe aus dem Sport heraus. Auf einer breiten Basis wurde diskutiert, dann kam der Entwurf des Ministeriums, und wir konnten sogar im parlamentarischen Prozess noch die eine oder andere Weiche richtig stellen und an der einen oder anderen Schraube drehen.

Ich möchte hier vor allem die Finanzierung für den Behindertensportverband und für das Österreichische Olympische Comité hervorheben, wo wir doch noch einiges verändern konnten, vor allem zugunsten des Behindertensports in Österreich.

Auch wenn der Bundessportförderungsfonds schon als zusätzliche bürokratische Hürde angesprochen wurde, so ist es doch die Administration der Förderungen, die dort durchgeführt wird. Wir haben damit endlich eine Stelle, die viele administrative Aufgaben übernimmt, die bisher bei den Verbänden und bei den einzelnen Sportlern gelegen sind, und die eine einfachere Abwicklung der Förderungen für die Sportler durchführt.

Der Fonds ist deswegen notwendig, weil wir sehr stark für die Autonomie des Sports eintreten, denn wir wollen nicht einen staatsverordneten und staatskontrollierten Sport, sondern einen Fonds, der sozusagen von der Sportwelt aufgestellt wurde und mit der Sportkonferenz natürlich auch Vertreter des Sports hat, die sich um diesen Fonds kümmern.

Es geht um die Zusammenführung bestehender Strukturen, auch aus dem Ministerium heraus, die sich dann dieser Themen annehmen. Es wird in die Grundförderung und in die Projekt- und Maßnahmenförderung geteilt werden, die natürlich zielstrebig auf Erfolge in den Verbänden abgestimmt und auch der Garant für zukünftige Erfolge sein soll.

Auch die Fördernehmer sind ab jetzt im Gesetz normiert. Hier gibt es Begrifflichkeiten, dass jeder Verband und auch letztendlich die Vereine wissen, wer Förderungen in Anspruch nehmen darf. Das liegt in Zukunft nicht mehr nur in den Händen der BSO, sondern wird gesetzlich normiert. Auch das war eine Anregung des Rechnungshofes, der man im neuen Gesetz nachgeht.

Auch die Kontrolle ist einerseits stichprobenartig durch das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport vorzunehmen (Abg. Ing. Westenthaler: Acht zu drei! Was ist nicht in den Händen der BSO?) und andererseits in der Grundförderung durch eine Ein- und Ausgabenrechnungslegung der Verbände, die einen Sachbericht zu verfassen haben. Bei der Maßnahmen- und Projektförderung werden eine definitive Kostenaufstellung und eine Darstellung der Kosten verlangt.

 


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