Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 56

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von Flüssen bedeutet, noch lange nicht am Ende unserer Arbeit. In den nächsten Jahren wird der Bund wieder 1 Milliarde € in den Hochwasserschutz zu investieren haben.

Nächste Woche werden Sie, verehrte Damen und Herren Abgeordnete, hier im Hohen Haus, und zwar im Verkehrsausschuss, einen Artikel-15a-Vertrag zwischen Bund und Ländern vorgelegt bekommen, wodurch die Errichtung von Hochwasserschutz­einrichtungen – es wird ein Betrag in Höhe von 255 Millionen € dafür zur Verfügung gestellt – alleine an der Donau ermöglicht wird.

Was die rasche Hilfe für jene, die den Betroffenen geholfen haben, also die von mir zuvor genannten Einsatzkräfte, anlangt, sind schon die ersten Schritte an zusätzlicher Unterstützung ihrer Arbeit – natürlich neben der respektvollen Anerkennung ihrer Tätigkeit – gesetzt worden. Ich erwähne in diesem Zusammenhang etwa: 95 Millio­nen € für die Feuerwehren zur Anschaffung von Geräten.

Weiters: Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Die grenz­überschreitende Koordination in der Region Donauraum hat begonnen und wird insbesondere dort, wo es um verbesserte Koordination im Donauraum geht, auch noch weitere Schritte notwendig machen. Jedenfalls: Auch da waren unsere Feuerwehren, unsere Einsatzkräfte, wo es notwendig war, stets zur Stelle.

Wichtig für die Betroffenen ist es jetzt, zu spüren, zu merken, dass unbürokratische Hilfe, rasche Abwicklung der Gelder aus dem Katastrophenfonds auch in der Praxis so erlebt wird, wie wir uns das – ich sehe das als gemeinsames Anliegen in diesem Hause hier – vornehmen.

Die Verpflichtung des Bundes, via Katastrophenfonds ausreichende Mittel zur Ver­fügung zu stellen, hat die Regierung von der ersten Minute an klargestellt. Aufgrund von Änderungen des Katastrophenfondsgesetzes 2012 ist es nunmehr möglich, in Härtefällen bis zu 100 Prozent dieser Privatschäden zu ersetzen. Für den einzelnen Betroffenen soll es gar nicht erkennbar sein, welche verschiedenen und unter­schiedlichen Abläufe in der Koordination zwischen Gemeinde, Land und Bund ablaufen, sondern der einzelne Betroffene soll das Gefühl haben, dass diese Koordination, die jetzt in der ersten Hilfe gut funktioniert hat, auch dann funktioniert, wenn es um Entschädigungen oder um den Ausgleich von Härtefällen geht. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Lassen Sie mich zum Schluss noch eine Gruppe hervorheben, der besonders zu danken ist, nämlich die Gruppe jener, die zur Stunde spenden, um Härtefälle abzu­federn, die wir innerhalb des gesetzlichen Rahmens auch nach bestem Wissen und Gewissen nicht abdecken können. Es gibt immer wieder Fälle, die durch ein Gesetz, durch eine Verordnung, durch eine Maßnahme durchrutschen können, menschliche Fälle, Fälle, die es verdienen, unsere Solidarität in diesen schweren Stunden zu spüren.

Ich möchte enden mit dem Dank an all jene, die diese Solidarität in Österreich ernst nehmen, die vor Ort sind, um zu helfen, obwohl sie gar nicht betroffen sind, und die mit einer Spende – je nach ihren Möglichkeiten – mithelfen, dass es möglichst wenig und am besten gar keine Härtefälle gibt, die aufzeigen, wie solidarisch Österreich sein kann. (Allgemeiner Beifall.)

10.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich danke dem Herrn Bundeskanzler für seine Ausführungen und erteile nun dem Herrn Vizekanzler das Wort mit einer ebenfalls 10-minütigen Redezeit. – Bitte.

 


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